Bezahlte Freistellungen des Arbeitnehmers sind üblich bei Erkrankung des Kindes oder bei einer Betriebsratstätigkeit. Sonderurlaub dagegen ist eine bezahlte Arbeitsfreistellung die einzelvertraglich ausgehandelt wird und zum Beispiel auch im TVöD steht. Jedoch muss beim Sonderurlaub immer der Arbeitgeber zustimmen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Sonderurlaub Todesfall, Hochzeit - Wann erfolgt die bezahlte Freistellung?

Bei einer bezahlten Arbeitsfreistellung bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird. Das ist möglich, wenn ein besonderer Grund beim Arbeitnehmer vorliegt, die Leistung nicht zu erbringen, wie etwa bei Todesfällen in der Familie, die Pflege naher Angehöriger oder bei der eigenen Hochzeit. Demzufolge sind alle Vorkommnisse ausgeschlossen, die nicht vom Arbeitnehmer zu beeinflussen sind, wie Naturkatastrophen oder Streik bei der Bahn. Gesetzlich müssen sich also die Gründe für das Fernbleiben immer auf den Arbeitnehmer beziehen, wenn er nach einer Lohnfortzahlung verlangt, obwohl er nicht arbeitet. Ist der Arbeitnehmer jedoch aufgrund einer Naturkatastrophe so betroffen, dass er seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, hätte er in manchen Fällen auch Anspruch auf Sonderurlaub.

Wie lange kann man freigestellt werden?

Gesetzlich geregelt ist es nicht, wie lange die Freistellung dauern kann. Gerichte nennen einen Tag oder mehrere, die nach Berücksichtigung des Einzelfalls berechnet werden. Zur Orientierung können Sonderurlaubsregelungen z.B. im TVöD herangezogen werden. Sonderurlaub kann zeitlich auch mit einem ganz normalen Erholungsurlaub zusammenfallen. Hier gilt, dass der Arbeitnehmer dann keinen Anspruch hat, zusätzlich freigestellt zu werden. Das wird auch beim Gleitzeitmodell wirksam. Denn wenn der Arbeitnehmer selbst über die Dauer der täglichen Arbeitszeit entscheidet, kann es passieren, dass er bei Verhinderungsgründen Gleitzeit nutzen muss, ohne dass er dafür einen Ausgleich vom Arbeitgeber erhält, z.B. bei einem Arztbesuch.

Regelung von Sonderurlaub im TVöD

Der gesetzliche Freistellungsanspruch kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen oder auch nur eingeschränkt werden. Das gilt ebenso für Betriebsvereinbarungen. Wenn die Vertragsparteien den Sonderurlaub auf bestimmte Fälle konkret festschreiben wollen, dann muss das in einer tariflichen Regelung aufgezeigt werden. So bestimmt die Regelung vom § 29 TVöD, welche Verhinderungsfälle eintreten können, damit dem Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung entsprochen werden kann.

Beispiele für Sonderurlaub

  • Geburt eines Kindes der Ehefrau oder Lebenspartnerin (ein Arbeitstag)
  • Tod des Ehepartners oder Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils (zwei Arbeitstage)
  • Umzug aufgrund eines dienstlichen Grundes (ein Arbeitstag)
  • Firmenjubiläum (25, 40 Jahre; ein Arbeitstag)
  • Bei ärztlicher Behandlung, die nur in der Arbeitszeit erfolgen kann (nachgewiesene Behandlungs- und Fahrtzeiten)

Auch bei weiteren Fällen ist eine Arbeitsbefreiung bei Bezug des Entgelts bei bis zu drei Arbeitstagen möglich, z.B. bei einem Umzug aus persönlichen Gründen. Zudem sind die Fälle im § 29 TVöD auf bestimmte Fallkonstellationen zugeschnitten, wie z.B. Ehepartner oder eingetragene Lebensgemeinschaften.

Zusammenhang zwischen Zeitpunkt und Freistellung

Ein Zusammenhang zwischen Freistellung und Zeitpunkt des Ereignisses ist nicht zwingend erforderlich. Ansprüche aufgrund einer Niederkunft müssen also nicht direkt nach der Geburt gestellt werden. Hier sollte immer der Tarifvertrag zu Rate gezogen werden, ob es darin eine Regelung gibt. Gibt es die nicht, kann der Anspruch auch noch später geltend gemacht werden.

Regelungen von Einzelfällen

Einzelfälle für bezahlte Freistellungen und Sonderurlaube betreffen u.a.:

  • Staatsbürgerliche Pflichten als Ehrenamtlicher bei Gericht oder bei einer Tätigkeit im Katastrophen- und Brandschutz oder den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherung
  • Arztbesuche, die nur während der Arbeitszeit möglich sind
  • Tätigkeiten für den Betriebsrat
  • Hochzeit, da es dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, am Tag der Eheschließung zu arbeiten
  • Pflege von Angehörigen bei unvorhergesehenen Erkrankungen
  • Familienfeiern wie Goldene Hochzeit der Eltern
  • Geburt eines Kindes, jedoch meistens nur bei verheirateten Partnern
  • Gerichtstermine

Zusammenfassung:

Ob eine bezahlte Freistellung oder Sonderurlaub geltend gemacht werden können, regelt der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag. Bezahlte Freistellung oder Sonderurlaub gibt es jedoch immer nur in bestimmten Ausnahmefällen.

In Deutschland gelten 24 Tage Urlaub als gesetzlich verankert. Teilzeitbeschäftigte haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Eine Ausnahme sind tariflich angestellte Beschäftigte. Hier kann die Anzahl der Urlaubstage individuell je nach Vertrag geregelt sein. Die meisten Branchen in Deutschland, die tarifliche Arbeitsverträge anbieten, haben 30 Tage Urlaub pro Jahr vorgesehen.

Sonderurlaub im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) ist die Höhe der Urlaubstage auf 30 Tage im Frühjahr 2015 neu geregelt worden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können bei Bedarf auch auf einen Sonderurlaub zurückgreifen, der in § 28 TVöD und in § 28 TV-L verankert ist. Darin heißt es, dass Beschäftigte bei wichtigem Grund einen Sonderurlaub beantragen können. Dieser ist jedoch unbezahlter Natur und muss vom Arbeitgeber vorab genehmigt werden.

Urlaubsgeld geordnet nach Branchen West und Ost 

Die nachfolgende Tabelle gibt das Urlaubsgeld nach Branchen im Jahr 2021 an. 

Urlaubsgeld 2021

Branche Urlaubsgeld West Urlaubsgeld Ost
Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie 2.558 € 1.559 €
Metallindustrie 2.235 € 1.983 €
Papierindustrie 2.334 € 2.169 €
Druckindustrie 1.958 € 2.069 €
Kfz-Gewerbe 1.870 € 1.783 €
Versicherungsgewerbe 1.586 € 1.586 €
Einzelhandel 1.352 € 1.278 €
Bauhauptgewerbe 1.314 € 1.248 €
Gebäudereiniger 859 € 859 €
Textilindustrie 810 € 675 €
Großhandel 644 € 409 €
Chemische Industrie 614 € 614 €
Süßwarenindustrie 414 € 267 €
Hotel- und Gaststätten 240 € 190 €
Landwirtschaft 225 € 155 €

Quelle: statista.com, Daten von 2021

Urlaubsgeld 2018

Die nachfolgende Tabelle gibt die Höhe des Urlaubsgeldes aus dem Jahr 2018 nach Branchen an. Interessant ist, dass es in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie eine Differenz zwischen Ost- und Westdeutschland in Höhe von 920 € gibt. Kein Unterschied in der Höhe der Sonderzahlung zwischen Ost- und Westdeutschland wird in den Sparten Versicherungsgewerbe und Chemische Industrie verzeichnet.

Branche Urlaubsgeld West Urlaubsgeld Ost
Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie 2.355 € 1.435 €
Metallindustrie 2.235 € 1.983 €
Papierindustrie 2.210 € 2.054 €
Druckindustrie 1.874 € 1.980 €
Kfz-Gewerbe 1.699 € 1.644 €
Versicherungsgewerbe 1.517 € 1.517 €
Einzelhandel 1.264 € 1.121 €
Bauhauptgewerbe 1.213 € 1.130 €
Gebäudereiniger 823 € 742 €
Textilindustrie 772 € 575 €
Großhandel 644 € 409 €
Chemische Industrie 614 € 614 €
Süßwarenindustrie 414 € 267 €
Hotel- und Gaststätten 240 € 190 €
Landwirtschaft 225 € 155 €

Quelle: statista.com, Daten aus 2018

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höhe des durchschnittlichen Urlaubsgeldes in einzelnen ausgesuchten Branchen aus dem Jahr 2017. Die Jahressonderzahlung beträgt für Beschäftigte in der Landwirtschaft im Bereich West 195 Euro pro Jahr, in Ostdeutschland hingegen 155 Euro. Beschäftigte in der Eisen- und Stahlindustrie im Bereich West erhalten durchschnittlich 2.441 Euro pro Jahr an Urlaubsgeld. Das Gleiche gilt auch für die Beschäftigten in den ostdeutschen Bundesländern.

Tabelle: Urlaubsgeld geordnet nach Branchen

Quelle: statista.com, Daten aus 2017

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Übersicht: Urlaubsanspruch in Branchen 2017 - 2020

Urlaubsanspruch

Gesetzlich geregelter Urlaubsanspruch im weltweiten Vergleich

Im weltweiten Vergleich liegt Deutschland im Rahmen des Mindesturlaubsanspruchs mit 24 Tagen im Mittelfeld.  Spitzenreiter ist Frankreich mit 30 Tagen, gefolgt von Großbritannien mit 28 Tagen, Italien mit 26 Tagen sowie Österreich und Schweden mit jeweils 25 Tagen. Schlusslichter sind Japan mit 10 Tagen, China mit 5 Tagen und die USA mit keinem einzigen gesetzlich geregelten Urlaubstag.

Tabelle: Anzahl der gesetzlichen Urlaubstage weltweit im Vergleich (Stand: 2022)

Finnland Frankreich Brasilien Litauen Großbritannien Russland
30 Tage 30 Tage 30 Tage 28 Tage 28 Tage 28 Tage

 

Polen Griechenland Österreich Dänemark Schweden Norwegen
26 Tage 25 Tage 25 Tage 25 Tage 25 Tage 25 Tage

Quelle: t-online.de, rp-online.de

Weiterführende Links:

www.oeffentlichen-dienst.de/tvoed/urlaub.html