Erst vor etwa 18 Wochen haben sich die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften auf gemeinsame Tarifeckpunkte geeinigt. So sollten die Angestellten im TVöD unter anderem eine Gehaltserhöhung zum 01.04.2021 in Höhe von 1,4 Prozent, mindestens jedoch 50 Euro, erhalten. Doch nun stellen sich die Arbeitgeber quer. Sie wollen keine Lohnerhöhung zum 01.04.2021 auszahlen. Was nun?

Was steckt hinter der Verweigerung der Arbeitgeber?

Bis jetzt, also nach etwa 18 Wochen, gibt es noch keinen unterschriftsreifen Tarifvertrag im TVöD, obwohl die Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag bereits vor 18 Monaten starteten. Bisher sind sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeber noch im Punkt "Dienstfahrräder" uneins. Dadurch bedingt verweigern die Arbeitgeber die Auszahlung der bereits festgelegten Tariferhöhung zum 01.04.2021. Die Gewerkschaft ver.di teilt mit, dass geschlossene Verträge nun mal gelten. Die Arbeitgeber verlieren durch ihre Verweigerungshaltung an Glaubwürdigkeit und Seriosität. Immerhin seien sich die Vertragsparteien in allen Punkten einig - bis eben auf den Punkt "Fahrradleasing".

Was wurde in der letzten TVöD-Tarifrunde ausgehandelt?

In der letzten Tarifrunde im TVöD wurde mitunter eine Entgelterhöhung zum 01.04.2021 um 1,4 Prozent und eine zweite Tarifanhebung zum 01.04.2022 um 1,8 Prozent ausgehandelt. Zusätzlich wurde eine Corona-Sonderzahlung als Einmalzahlung im Dezember 2020 eingeführt, die in gestaffelter Form nach Entgeltgruppen ausgezahlt wurde. Die Entgeltgruppen 1 bis 8 erhielten 600 Euro, die Entgeltgruppen 9 bis 12 400 Euro und die Entgeltgruppen 13 bis 15 300 Euro.

Das Jobrad - ein Dauerstreitpunkt

Die Arbeitgeber verharren darauf, den TVöD zur Entgeltumwandlung für Jobräder zu öffnen. Ver.di stimmte bei der letzten Tarifverhandlung zu, um nicht an anderer Stelle Zugeständnisse machen zu müssen. Allerdings ist bisher doch keine Einigung zu diesem Punkt in Sicht. Einige Arbeitgeber nutzen bereits Leasingräder und bieten ihren Arbeitnehmern Modelle für das Leasen an. Die Fahrräder werden durch Entgeltumwandlung finanziert. Im TVöD war es bisher so, dass lediglich zum Zwecke der privaten Altersvorsorge das Entgelt umgewandelt werden konnte. Generell können Leasingmodelle finanzielle Vorteile bringen, zum Beispiel, weil dadurch weniger Sozialabgaben und auch Steuern bezahlt werden müssen. Allerdings können dadurch auch weniger Rentenzahlungen geleistet werden, was sich wiederum nachteilig auswirken kann.

Nach dem letzten Jahressteuergesetzentwurf sollte diese Umwandlung des Entgelts nicht mehr steuer- und abgabenfrei begünstigt werden. Trotz dessen wollen die Arbeitgeber weiterhin an die Öffnung des TVöD zur Entgeltumwandlung für Jobräder festhalten, was nun zu einem Dauerstreitthema zwischen den Gewerkschaften und der VKA entbrannt ist. Es bleibt also abzuwarten, ob sich die Situation verbessert und sich die Gemüter beruhigen. Bis dahin werden sich wohl alle TVöD-Beschäftigten in Geduld üben müssen.


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