Potsdam: Bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zwischen Bund und Ländern wurde eine Einigung erzielt. Wie am Sonntag angekündigt, wird das Einkommen der niedrigsten Einkommensgruppe und des Einkommensniveaus um 4,5 % und das Einkommen der höchsten Einkommensgruppe um 3,2 % steigen.
Die Tarifergebnisse in der Zusammenfassung:
Gehaltsanhebung Beschäftigte in Bund und Kommunen (VKA):
- bis 31.12.2020: keine Erhöhung, Nullrunde
- ab 1.4.2021: + 1,4 % mindestens 50 Euro
- ab 1.4.2022: + 1,8 %
- Laufzeit: 01.09.2020 bis 31.12.2022 = 28 Monate
- Ausnahme: TVöD-S Sparkassen
Gehaltsanhebung Auszubildende:
- bis 31.12.2020: keine Erhöhung, Nullrunde
- ab 1.4.2021: + 25 Euro
- ab 1.4.2022: + 25 Euro
- Laufzeit: 01.09.2020 bis 31.12.2022 = 28 Monate
steuerfreie Einmalzahlung als "Corona-Sonderzahlung" für alle TVöD-Beschäftigten
- Entgeltgruppen E 1 - E 8: 600 Euro
- Entgeltgruppen E 9 - E 12: 400 Euro
- Entgeltgruppen E 13 - E 15: 300 Euro
- wichtig: Steuerfreiheit bis zu 1.500 Euro jährlich1
Einführung einer Pflegezulage für Beschäftigte in der P-Tabelle
- 01.03.2021: 70 Euro
- 01.03.2022: Erhöhung auf 120 Euro
Arbeitszeitanpassung Ost an West in zwei Schritten
- 01.01.2022: Absenkung der Arbeitszeit von 40 Stunden auf 39,5
- 01.01.2023: Absenkung der Arbeitszeit von 39,5 Stunden auf 39,0
1Die Steuerfreiheit besteht nur bis zu einem Höchstwert von 1.500 Euro pro Jahr bei Bezug von Sonderzahlungen während der Corona-Pandemie. Dies bedeutet, wenn ein Beschäftigter bereits eine steuerfreie Bonuszahlung im Rahmen der Corona-Pandemie dieses Jahr erhalten hat, so zählt diese mit. Erreicht der Beschäftigte durch die Corona-Sonderzahlung nicht die Grenze von 1.500 Euro, so bleibt die Bonuszahlung steuerfrei. Werden 1.500 Euro überschritten, so muss auf allen Beträgen, die über 1.500 Euro liegen, Steuern gezahlt werden. Beispiel: Sonderzahlung in Höhe von 1200 Euro erhalten im April 2020, Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro im November/Dezember 2020 = 1.800 Euro im Jahr 2020 an Sonderzahlung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (1.500 Euro sind steuerfrei, 300 Euro sind steuerpflichtig)
Der Tarifabschluss
In der Tarifrunde für die 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien einen Abschluss erzielt. Hierdurch steigen die Einkommen Tabellen-wirksam um 4,5 % in der niedrigsten Entgeltgruppe und stufe und noch um 3,2 % in der höchsten Eingruppierung. In der Pflege beträgt die Steigerung 8,7 % und in der Spitze Intensivpflege-Kräfte 10 %. Alle Mitarbeiter erhalten in diesem Jahr 2020 auch eine Corona-Prämie, für die unteren Entgeltgruppen (1 - 8) 600 Euro, die mittleren (9 - 12) 400 Euro, die oberen Lohngruppen (13-15) 300 Euro, für Auszubildende 225 Euro (Bund 200 Euro). Die Tarifvereinbarung läuft bis zum 31. Dezember 2022.
Zunächst werden die Löhne und Gehälter am 1. April 2021 um 1,4 %, mindestens 50 Euro und am 1. April 2022 um 1,8 % steigen. Jeder Auszubildende erhält zusätzlich 25 Euro. Für das Pflegepersonal wurde eine gesonderte Gehaltserhöhung festgelegt. Ab März 2021 wird ein Pflegegeld von 70 Euro gezahlt und ein Jahr später auf 120 Euro erhöht. Die Zulage für die Intensivstation hat sich auf 100 Euro pro Monat mehr als verdoppelt, und die Schichtzulage hat sich von 105 Euro auf 155 Euro pro Monat erhöht. In Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheimen entspricht das Pflegegeld mit 25 Euro dem der kommunalen Krankenhäuser. Ab März 2021 erhalten Ärzte der Gesundheitsbehörden eine monatliche Zulage von 300 Euro.
Quelle: Statista | Die Grafik zeigt die Erhöhung der Gehälter im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
Wichtige Information: Der TVöD-Rechner ist bereits mit den neuen Tabellenwerten der Tarifeinigung für 2021 und 2022 bestückt!
Video: Einigung im Tarifstreit
Quelle: youtube.com