Das Einführungsrundschreiben erläutert den seit 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes und die Änderungstarifverträge. Zudem gibt es Hinweise zur Auslegung und Anwendung auf bestimmte Beschäftigtengruppen und Erläuterungen für Zulagen.
Durchführungshinweise zu den neuen Eingruppierungsvorschriften vom 24. März 2014 in der Fassung der dritten Ergänzung vom 21. November 2014