Die Tarifrunde 2021 für den TV-L / VKA wird voraussichtlich im Oktober 2021 starten. Unter anderem werden sich dann die Tarifparteien VKA und Marburger Bund für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern an einen Tisch setzen. Der Marburger Bund hat erste Forderungen aufgestellt.
Forderungen für Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst
Nach Mitteilung des Marburger Bundes stehen folgende Forderungen im Vordergrund:
1. Bereitschaftsdienste sollen begrenzt werden
Bereits in der Tarifrunde 2019 stand die Begrenzung der Bereitschaftsdienste im Vordergrund. Damals einigten sich die Tarifvertragsparteien auf vier Bereitschaftsdienste im Monat, die jedoch in ihrer Anzahl aufgestockt werden können, sofern eine Gefährdung der Patientensicherheit bestünde. Allerdings hätten wohl einige Arbeitgeber versucht, diese Regelung zu umgehen, wie der Marburger Bund mitteilt. Daher werde in der Tarifrunde 2021 nochmals diese Regelung angepasst werden.
2. Rufbereitschaft soll neu geregelt werden
Die Rufbereitschaft soll neu geregelt werden. Wie dies tarifrechtlich aussehen soll, ist noch unklar.
3. Entgeltanpassung
Wie in nahezu jeder Tarifrunde zu erwarten, soll auch das Entgelt der Entgelttabelle angepasst werden. Wie hoch die Erhöhung ausfallen soll, ist noch unbekannt.
Wann wird die Tarifrunde VKA / TV-L 2021 stattfinden?
Die Verhandlungen mit der VKA sollen voraussichtlich im Oktober, November und Dezember an drei Terminen stattfinden. Der Marburger Bund wird über seine Forderungen am 18. September 2021 mit den zuständigen Gremien beraten und darüber entscheiden.
Was ist bisher 2021 im öffentlichen Dienst entschieden worden?
Nach langen intensiven zwei Jahren haben sich das Bundesinnenministerium, der dbb beamtenbund und tarifunion und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf einen Digitalisierungstarifvertrag Bund geeinigt. Dieser soll dann zur Anwendung kommen, wenn wesentliche Änderungen in den Bedingungen und Anforderungen am Arbeitsplatz wegen der angestrebten Digitalisierung kommen wird.
Enthalten sind Mechanismen zur Sicherung des Arbeitsplatzes und Entgeltes sowie notwendige Qualifizierungen. Notwendige und verpflichtende Qualifizierungen erhalten Beschäftigte dann, wenn diese durch die Digitalisierung ihren Arbeitsplatz verlieren würden. Die Entgeltsicherung tritt dann ein, wenn durch den neuen Arbeitsplatz ein geringeres Entgelt als das frühere Tabellenentgelt zustande kommen würde. Zudem sollen mobile Arbeitsformen gefördert werden und eine Mobilitätszahlung erfolgen.
Der neue Tarifvertrag zur Digitalisierung tritt zum 01. Januar 2022 in Kraft.
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, äußerte sich positiv zum Tarifvertrag:
"Die Digitalisierung ist eine Chance für uns alle. Mit dem Digitalisierungstarifvertrag sorgen wir für Kontinuität in der sich verändernden Arbeitswelt. Dieser Tarifvertrag bietet Sicherheit und ist das Qualifizierungsticket für rund 126.000 Beschäftigte."
Auch Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender, steht dem Digitalisierungstarifvertrag positiv gegenüber.
"Mit dem Digitalisierungstarifvertrag ist es gelungen, eine verlässliche Grundlage für die Beschäftigten zu schaffen, sie an den digitalen Möglichkeiten teilhaben zu lassen und vor möglichen Risiken zu schützen. Regelungen zu Qualifizierung und Entgelt sowie zum mobilen Arbeiten geben den Beschäftigten die notwendige Sicherheit in den durch die Digitalisierung veränderten Arbeitsprozessen."
Ebenfalls positive Stimmen kommen vom dbb-Vorsitzenden Ulrich Silberbach:
"Dieser Tarifvertrag schafft beides: Er sichert Arbeitsplätze und er bietet neue Möglichkeiten für die Kolleginnen und Kollegen beim Bund, vor allem durch den Anspruch auf Qualifikation. Das ist Beispielhaft auch für Länder und Kommunen. Wir bieten an, mit beiden zeitnah dazu Verhandlungen aufzunehmen."
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