Im Jahre 2009 wurde ein tariflicher Abschluss für die Länder erzielt, der bis Ende 2010 gelten sollte. Zuvor, Ende 2009, lief der im März 2008 vereinbarte Abschluss für Bund und Gemeinden aus. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder sollte es nach dem Länder-Abschluss von 2009 ab März 2010 eine Entgelterhöhung von 1,2 Prozent geben.
Den Arbeitgebern war diese Größenkonstellation ein gelungener Abschluss. Für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di, DGB-Gewerkschaften: GEW, GdP, IG BAU, Deutscher Beamtenbund: dbb Tarifunion) waren 1,2 Prozent Erhöhung jedoch zu gering.
Erste Gesprächsversuche der Gewerkschaften
Die Gewerkschaft ver.di führte daraufhin im Oktober 2009 erste Gespräche mit den Arbeitgebern. Die Gewerkschaft forderte neben einer soliden Erhöhung des Entgeltes zwischen 3 bis 7 Prozent auch einen Sockelbetrag zwischen 100 und 200 Euro sowie eine qualitative Verbesserung hinsichtlich der Struktur. In Baden-Württemberg wurde zudem eine Verkürzung der Arbeitszeit von mindestens 5 freien Tagen gefordert.
Beschluss eines Forderungspaketes der Gewerkschaft ver.di
Am 15. Dezember 2009 wurde seitens der Gewerkschaft ver.di ein Forderungspaket von 5 Prozent Gesamtvolumen gefordert. Dieses bestand aus folgenden Komponenten:
- Reintegration von Bewährungsaufstiegen und Vergütungsgruppenzulagen bis zur Einführung der neuen Entgeltordnung zum TVöD
- Tarifvertragsverlängerung für Altersteilzeit
- Übernahme der Auszubildenden mit Mindestlaufzeit von 24 Monaten
- Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und inhaltsgleich auf Beamte
- Laufzeit des Tarifvertrages mindestens 12 Monate
- Eingrenzung der Leistungsvergütung
- Zudem zusätzliche Forderungen für Beschäftigte in den Bereichen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Versorgungsbetriebe, Nahverkehrsbetriebe
Die Gewerkschaft begründete ihre Forderungen mit der bis dato nicht zeitgemäß entwickelten Besoldung im öffentlichen Dienst. Andere Bereiche wären zeitlich angepasster.
Ablehnung der Arbeitgeber
Die öffentlichen Arbeitgeber lehnten die Forderungen der Gewerkschaft jedoch aufgrund der damaligen finanziellen Krise und den daraus resultierenden Haushaltsengpässen ab. Die kommunalen Arbeitgeber sahen in der leistungsorientierten Besoldungsanpassung den wichtigsten Tarifpunkt.
Tarifrunden 1, 2 und 3
Die erste Tarifrunde fand am 13. Januar 2010 statt, welche jedoch ohne Ergebnis blieb. Auch die zweite Tarifrunde am 31. Januar und 1. Februar 2010 war erfolglos. Die Arbeitgeber wiesen die Forderungen mit der Erklärung zurück, dass eine lineare Besoldungsanhebung ohne eine Steigerung der Arbeitnehmerleistung finanziell nicht tragbar wäre. Aufgrund dessen wurden seitens der Gewerkschaften zu Warnstreiks aufgerufen, die am 3. Februar 2010 mit rund 115.000 Beschäftigten stattfanden.
Am 10. und 11. Februar 2010 fand die dritte Verhandlungsrunde statt, die zumindest eine erste Annäherung brachte.
Laut der Arbeitgeber sollte der künftige Tarifvertrag folgende Komponenten beinhalten:
- Gesamtlaufzeit des Tarifvertrages 2 Jahre
- Statt geforderte 5 Prozent Gesamtvolumen, 1,5 Prozent Volumen, jedoch aufgeteilt in Strukturverbesserungen, Einmalzahlungen sowie Anhebung des Entgelts um 1 Prozent
Die Gewerkschaften erklärten daraufhin das Scheitern der Tarifverhandlungen. Für ver.di war das Angebot der Arbeitgeber unzureichend. Die Gewerkschaft forderte ein Mindestvolumen von 3,5 Prozent inklusive einer Entgeltanhebung von 2,5 bis 2,8 Prozent sowie einer einprozentigen Strukturanpassung bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
Quelle: boeckler.de