Selbstständig gemeldete Personen sollen nur noch, gemäß der Vorschläge der Bundesagentur für Arbeit, für zwei Jahre Arbeitslosengeld II erhalten. Danach müssen sie auf eigenen Beinen stehen. Sollten sie mit ihrer Selbstständigkeit nicht ausreichend finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt erwirtschaften können, so soll die Selbstständigkeit abgemeldet werden. Selbstständige sollen dann einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.

Hartz IV maximal für zwei Jahre für Selbstständige und Freiberufler

Aktuell meldet der Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, dass in Deutschland etwa 125.000 Personen als selbstständig gemeldet sind und trotzdem Hartz IV erhalten, da ihre eigenen erwirtschafteten finanziellen Mittel nicht zum Leben ausreichen.

Um einer endlosen Zahlung von Sozialgeldern an Selbstständigen einen Riegel vor zu schieben, soll die Hartz IV-Leistung nun auf zwei Jahre begrenzt werden. "Ist nach dieser Zeit kein Lebensunterhalt sicherndes Einkommen aus Selbstständigkeit vorhanden, soll die Selbstständigkeit abgemeldet werden" und "Hartz IV ist nun mal nicht dafür erfunden worden, unrentable Geschäftsmodelle dauerhaft durch die Allgemeinheit zu stützen", wie es in einem schon gefertigten internen Papier der BA heißt.

Selbstständige müssen Rentabilität des Geschäftsmodells belegen

Selbstständige, die dann künftig Arbeitslosengeld II beziehen wollen, müssen der Bundesagentur für Arbeit belegen, dass ihr Geschäftsmodell auch ohne die Leistungen der BA ausreichend Gewinn für den Lebensunterhalt abwirft."Wenn sich dann herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, sollte man wieder einen regulären Job wahrnehmen", teilte die BA mit.

Betriebskosten nur noch zu 30 Prozent absetzbar

Gemäß den Vorschlägen der Bundesagentur für Arbeit sollen Selbstständige künftig nur noch 30 Prozent ihrer Betriebskosten pro Jahr vom erzielten Gewinn abziehen können.

Wie die BA mitteilte, liegen Fallbeispiele vor, bei denen sich Freiberufler und Selbstständige regelrecht arm gerechnet hätten, um dann Sozialleistungen von der BA zu kassieren. Dabei wurden teure Anschaffungskosten, wie zum Beispiel eine Kameraausrüstung bei Journalisten, bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht. Somit wurde der Gewinn deutlich vermindert, wobei dann der Freiberufler oder Selbstständige Anspruch auf Hartz IV hatte.

Änderungen nötig um Mitarbeiter der BA zu entlasten

Für die Bundesagentur für Arbeit sei eine Änderung des entsprechenden Gesetzes nötig, um klare Regelungen zu schaffen, denn bisher können die Mitarbeiter der BA kaum einschätzen, ob sich das Geschäftsmodell des Freiberuflers oder des Selbstständigen rentiert oder nicht. Außerdem sei bisher kaum oder nicht einschätzbar, ob es sich rentieren würde, wenn der Selbstständige einen Mitarbeiter einsparen würde. Demzufolge dringt die BA auf eine Änderung der entsprechenden Paragraphen. Jedoch müsse darüber letzten Endes die Regierung entscheiden.

BA-Vorstand begrüßt eine Gesetzesänderung

Insgesamt gesehen, hat das von BA-Mitarbeitern erarbeitete Papier 63 Seiten. Mit den Vorschlägen zu Änderungen erhoffen sie sich eine Erleichterung und Entlastung bei der Berechnung der Sozialleistungen für Selbstständige und Freiberufler. Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit begrüßt das Papier seiner Mitarbeiter, denn er teilte mit, dass sich somit die Mitarbeiter „wieder mehr auf die Vermittlung von existenzsichernder Arbeit konzentrieren" können. Denn bisher sind die Mitarbeiter zu 50 Prozent damit beschäftigt, Sozialleistungen zu berechnen. Ursprünglich waren 20 Prozent der Arbeitsleistung für die Berechnung von Hartz IV geplant. Aktuell seien die Akten für ALG II rund 600 Seiten stark, einige Bescheide dagegen weisen bis zu 80 Seiten auf.

Quelle: de.finance.yahoo.com

 

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