Die SPD und die Union haben zusammen ein Paket geschürt, welches durch die ausbleibende Senkung der Beitragssätze der Rentenversicherung im Jahre 2014 finanziert werden soll. Die Beitragssätze sollen nicht wie geplant gesenkt werden, um somit das Rentenpaket finanziell zu stemmen. Damit dies auch noch rechtsgültig werden kann, muss das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Jedoch hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und auch angemeldet. Damit ein wirksames Inkrafttreten des Gesetzes rückwirkend zum 01. Januar 2014 gelten kann, muss unbedingt das Gesetz noch bis zum Ende 2013 verabschiedet werden, ansonsten würde es nur für die Zukunft gelten können. Sollte das Rentenpaket nicht rechtzeitig bis Ende 2013 verabschiedet werden können und es dennoch rückwirkend zum 01. Januar 2014 angewandt werden, so könnte demnach die Sachlage und der Zusammenhang gemäß dem Verbot der Rückwirkung im Steuerrecht analog angewandt werden.
Das Gleiche teilt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einem Gutachten mit. Sollte die Bundesregierung den Beitragssatz nicht wie geplant senken und das Rentenpaket zum 01. Januar 2014 ohne rechtzeitige Verabschiedung einführen, so würde die Regierung einen rechtswidrig festgelegten Beitragssatz riskieren. Eine Klage kann dann bei Bestätigung seitens der Gerichte dem Haushalt etwa 14 Milliarden Euro kosten, da zu viel gezahlte Rentenbeiträge zurückzuerstatten sind.
Das Rentenpaket der Union und SPD beinhaltet unter anderem eine Besserstellung von Erwerbsgeminderten, langjährigen Versicherten und Müttern. Um dies zu finanzieren, soll der Rentenbeitrag bei 18,9 Prozent gleichbleibend festgeschrieben werden. Um dies gesetzlich durchzubringen, muss die geplante Rentenbeitragssenkung, die im Jahre 2014 obligatorisch um 0,6 Prozentpunkte gewesen wäre und der Rentenkasse sechs Milliarden Euro weniger in der Haushaltskasse beschert hätte, aussetzen. Dies bedarf wiederum ein neues Gesetz, welches unbedingt noch bis zum 31. Dezember 2013 verabschiedet werden muss, um dass dann die neue Regelung zum 01. Januar 2014 Gültigkeit besitzt.
Sofern das SPD-Votum der Mitglieder positiv für eine schwarz-rote Koalition ausgeht, soll ein gemeinsam geschürter Gesetzentwurf am 19. Dezember 2013 in einer ersten Lesung im Bundestag beraten werden. Anfang 2014 ist dann bei positivem Ergebnis die Schlussabstimmung geplant.
Quelle: focus.de