Um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, muss man sich arbeitslos melden. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein wie beispielsweise die sogenannte Anwartschaftszeit. Erst, wer beispielsweise in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert war, erhält Arbeitslosengeld I. Dies bedeutet also, dass Beschäftigte erst dann ALG I erhalten, wenn sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und sich arbeitslos gemeldet haben. Wie man sich arbeitslos meldet und was man dazu beachten sollte, erfahren Sie nachfolgend.


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Wichtig: Schon bei Kündigung arbeitssuchend melden

Wenn Sie die Kündigung erhalten oder selbst gekündigt haben, sollten Sie sich umgehend arbeitssuchend melden. In der Regel können Sie bei einer Kündigung vorab kalkulieren, ab wann Sie nicht mehr arbeiten gehen müssen und Sie kein Gehalt mehr bekommen. Dieses Datum geben Sie bei der Arbeitslosenmeldung an.

Haben Sie beispielsweise eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Monats und erhalten eine Kündigung im April, so melden Sie sich ab August arbeitssuchend, da Sie noch die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten müssen. Es ist wichtig sich so früh  wiemöglich arbeitssuchend und arbeitslos zu melden, denn die Behörden benötigen für die Erstellung des Arbeitslosengeldbescheides eine gewisse Bearbeitungszeit. Je früher Sie sich also arbeitslos melden, desto nahtloser geht der Wechsel von Gehalt zu ALG I über.

Arbeitslos melden auf einen Blick

Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3
Arbeitssuchend melden Arbeitslos melden Hände und Taschenrechner
Arbeitssuchend melden Arbeitslos melden Antrag auf ALG I stellen
Sie wissen, dass Ihr Arbeitsvertrag bald ausläuft, Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt wurden oder Sie selbst gekündigt haben. So melden Sie sich umgehend arbeitssuchend. Ihr Arbeitsvertrag endet bald und Sie haben von der Agentur für Arbeit kein neues Arbeitsangebot erhalten. Sie melden sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit online oder persönlich in Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos. Sobald Sie sich arbeitslos gemeldet haben und Sie alle Voraussetzungen zum Erhalt von Arbeitslosengeld I erfüllen, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen.

Wo muss man sich arbeitslos melden?

Arbeitssuchend und arbeitslos melden müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit. Dies können Sie entweder online über das Portal der  Agentur für Arbeit erledigen oder aber direkt vor Ort. Alternativ können Sie sich auch bei Ihrer Agentur für Arbeit telefonisch unter der Service‑Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) melden.

Was ist der Unterschied zwischen arbeitslos melden und arbeitssuchend melden?

Zwischen beiden Phrasen gibt es einen Unterschied, auch wenn beide oft synonym gebraucht werden. Wer sich arbeitslos meldet, der geht keiner Beschäftigung nach, sprich ist zu Hause. Wer sich arbeitssuchend meldet, der ist auf der Suche nach einer Arbeit. Wenn Sie also eine Kündigung erhalten haben und sich arbeitssuchend melden, kann es passieren, dass Sie im Anschluss an das aktuelle Beschäftigungsverhältnis in kurzer Zeit wieder einer neuen Tätigkeit nachgehen werden, denn die Agentur für Arbeit wird versuchen, Sie in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.

Wenn Sie sich arbeitslos melden, bedeutet dies, dass Sie keiner Beschäftigung nachgehen werden. Nun ist es aber so, dass man - um Geld von der Agentur für Arbeit in Form von ALG I zu bekommen - sich arbeitslos und arbeitssuchend melden muss. Nur wer gewillt ist, sich arbeitssuchend zu melden, erhält auch Arbeitslosengeld I. Zudem muss man in der Lage sein, mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten gehen zu können. Wer also nicht gewillt ist, sich arbeitssuchend zu melden, der wird kein ALG I erhalten. Da nützt es auch nichts, wenn man sich arbeitslos meldet. 

Wichtig: Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung. 

Arbeitslos melden bei eigener Kündigung

Im Prinzip ist es der gleiche Ablauf, als wenn Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben. Nur gibt es in der Leistung einen Unterschied. Wenn Sie selbst gekündigt haben, so müssen Sie mit einer Sperrfrist von 12 Wochen rechnen, in dem Sie kein Arbeitslosengeld I erhalten. Dies bedeutet also, dass Sie, wenn Sie beispielsweise ab Juli arbeitslos sind und vorher selbst gekündigt haben, erst ab Oktober Leistung von der Agentur für Arbeit beziehen werden. Diese Sperrfrist sollten Sie unbedingt vor Abgabe der Kündigung beim Arbeitgeber berücksichtigen. Sie müssen dann drei Monate lang ohne einen Geldeingang wie Gehalt und ALG I leben. 

Arbeitslos melden bei befristetem Arbeitsvertrag

Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben und eigentlich schon wissen, wann dieser ohne Verlängerung ausläuft, reicht es aus, wenn Sie sich drei Monate vor Auslaufen des Arbeitsvertrages arbeitssuchend und dann später arbeitslos melden. 

Gibt es eine Frist zur Arbeitslosmeldung?

Sie sollten und müssen sich spätestens unmittelbar am Tag nach Ihrem letzten Arbeitstag arbeitslos melden. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, um keine Verzögerungen und Probleme zu verursachen. Am besten ist es, sich bereits einige Wochen bis Tage vorher arbeitslos zu melden. Versäumen Sie die Frist, so verfällt Ihr Anspruch für den Zeitraum, in dem Sie zwar bereits arbeitslos waren, aber noch nicht arbeitslos gemeldet waren. 

Diese Dokumente benötigen Sie, wenn Sie sich arbeitslos melden

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • eine Meldebestätigung
  • gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis
  • Ihren Sozialversicherungsausweis
  • die Kündigung des Arbeitgebers oder Ihre eigene Kündigung
  • den Arbeitsvertrag
  • Nachweise über frühere Leistungsbezüge wie Krankengeld, ALG I, ALG II, Bürgergeld oder Wohngeld
  • Ihren aktuellen Lebenslauf

Gut zu wissen: Arbeitslosengeld I muss gesondert beantragt werden

Nicht automatisch, wenn Sie sich arbeitslos melden, erhalten Sie auch Arbeitslosengeld I. Sie müssen dazu gesondert einen Antrag stellen. Das Formular dazu erhalten Sie online im Portal der Agentur für Arbeit aber auch vor Ort. 

Sie erhalten Arbeitslosengeld I, wenn Sie ...

  1. ... in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren oder
  2. ... in den 30 Monaten mindestens zusammengerechnet 6 Monate versicherungspflichtig auf befristete Stellen (auf maximal 14 Wochen) beschäftigt waren.