Ab dem 01. August 2012 gelten neue Gesetze im Bereich der Maut, im Mindestlohn, im Recht, in der Zuwanderung, in der Organspende und im Journalismus.
Neue Gesetze ab 1. August 2012 - hier im PDF-Format downloaden
Organspende
Im Transplantationswesen wurden neue Gesetze erlassen, die Transplantationen genauer unter die Lupe nehmen sollen und für die zum 01. August 2012 neue Rgeeln gelten. Diese seien unanbhängig wegen der erst kürzlich aufgetretenen Skandale im Transplantationswesen erlassen worden.
Eine Prüfungskommission derBundesärztekammer wird zukünftig Transplantationen genauer beobachten. Sollten Verstöße auftreten, so werden diese den zuständigen Länderbehörden gemeldet.
Zudem müssen in Entnahmekrankenhäusern Transplantationsbeauftragte bestellt werden. Organspender haben ab dem 01. August Anspruch auf Leistungen von der Krankenkasse des Organempfängers. Diese umfassen Krankenbehandlungen, eine Vor- und Nachbetreuung, eine Rehabilitation, diverse Fahrtkosten und ein Krankengeld. Sollte nach der Organentnahme eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, so erhalten sie auch eine Lohnfortzahlung.
Entstandene Kosten im Rahmen der Organentnahme muss zukünftig die Krankenkasse des Organempfängers übernehmen.
Sollte der Organspender nach der Organentnahme gesundheitliche Probleme bekommen, so springt in diesem Fall die Gesetzliche Unfallversicherung ein.
Maut
Für größere Lastwagen mit über 12 Tonnen gilt ab dem 01. August 2012 eine Maut, auch auf gut ausgebauten Bundesstraßen, mit einer Gesamtlänge der Strecke von etwa 1.000 Kilometern.
Mit den Einnahmen durch die Mautgebühren sollen dem Haushalt des Bundesverkehrsministeriums durchschnittlich im Jahr 100 Millionen Euro zusätzlich eingespielt werden. Dieses Geld soll dann dem Straßenbau zur Verfügung stehen.
Die Mautgebühren sollen sich im Schnitt bei 17 Cent pro Kilometer künftig bewegen.
Verbraucherschutz
Internetkäufe sollen ab dem 01. August 2012 sicherer und klarer vorgehoben werden. Dazu werden Verkäufer verpflichtet, einen Button mit „Zahlungspflichtig bestellen“ auf ihrer Webseite einzurichten. Erst wenn Kunden diesen Button klicken, wird ein rechtmäßiger Vertrag zwischen beiden Parteien abgeschlossen.
Diese neue Regelung soll Abofallen, die massenweise in den letzten Jahren auftraten, verhindern. Durch versteckte Kostenfallen sind viele Kunden auf Abofallen hereingefallen.
Zudem müssen Anbieter nun Preise, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten anzeigen.
Zuwanderung
Hochqualifizierte Fachkräfte, die ihren Wohnsitz nicht innerhalb der EU haben, können sich nun in erleichterter Form in Deutschland niederlassen, sofern sie eine Tätigkeit von mehr als 44.800 Euro Jahresverdienst vorweisen können. Für einige Berufsgruppen wie Ingenieure gelten gesonderte Grenzen. So kann sich ein Ingenieur bereits mit einem Jahresverdienst von 35.000 Euro in Deutschland niederlassen.
Bisher wurde erst eine Aufenthaltsgenehmigung ab einem Jahresgehalt von mindestens 66.000 Euro erteilt. Einen Aufenthalt auf Zeit kann man mit der sogenannten Blue Card erwerben. Sollte der Arbeitsvertrag drei Jahre fortbestehen, so kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Nach nur zwei Jahren kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis dann erteilt werden, wenn gute Deutschkenntnisse nachgewiesen werden können.
Künftig können Ausländer mit einem Hochschulabschluss und reichlich finanziellen Mitteln im Rahmen der Arbeitsplatzsuche bereits für sechs Monate einreisen.
Zudem haben ausländische Studenten nach erfolgreichem Studium 18 Monate Zeit sich einen Job zu suchen. Bisher galten nur 12 Monate als Frist.
Recht
Journalisten erhalten ab dem 01. August 2012 einen besseren Schutz im Hinblick auf die Justiz. Ab sofort können sie nicht mehr wegen Geheimnisverrats angeklagt werden, wenn sie zugespieltes Material veröffentlichen. Ein derartiges Material kann jedoch beschlagnahmt werden, aber nur, wenn der Journalist wegen Mithilfe verdächtigt wird.
Mindestlohn
Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildungsbranche erhalten einen Mindestlohn. Für die etwa 26.000 Beschäftigten der Branche gelten nun Lohnuntergrenzen von 12,60 Euro im Westen und 11,25 Euro im Osten. Zudem wurde ein Mindesturlaubsanspruch von 26 Tagen mit dem neuen Tarifvertrag eingeführt. Der Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die pädagogisch im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Arbeitslosen tätig sind.
Quelle: handelsblatt.com
Siehe auch:
Steuerliche Veränderungen im Jahr 2012