Ab 01. Januar 2012 gelten neue Steuerregelungen, die insbesondere Eltern und Arbeitnehmer betreffen. Diese sind nachfolgend kurz zusammengefasst:

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Kinderbetreuungskosten

Die Pflicht zum Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen für Kinderbetreuungskosten entfällt künftig in der „Anlage Kind“ der Einkommenssteuererklärung. Somit müssen Eltern, die Kinderbetreuungskosten geltend machen wollen, lediglich die Aufwände belegen. Eine Erwerbstätigkeit, Behinderung, Ausbildung sowie sonstige persönliche Voraussetzungen müssen ab 01. Januar 2012 nicht mehr nachgewiesen werden.

Kinderbetreuungskosten können mit maximal zwei Drittel der Aufwendungen, jedoch höchstens mit 4.000 Euro pro Kind und Jahr geltend gemacht werden. Diese gelten als Sonderausgaben.

Kindergeld-Freibeträge

Ab 2012 fällt eine Berücksichtigung der Bezüge im Rahmen des Kindergeld-Anspruches bei Kindern zwischen 18 und 25 Jahren weg. Bisher musste das Einkommen der Kinder offengelegt werden, um Kindergeld-Freibeträge steuerlich geltend zu machen. Dies entfällt nun ab 2012, jedoch nur, wenn nach einer Ausbildung oder eines Erststudiums des Kindes keine Erwerbstätigkeit von diesem ausgeübt wird.

Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale wird ab 2012 insofern vereinfacht, dass Belege für die Nutzung von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln nicht mehr für jeden Tag nachgewiesen werden müssen. Sollte der Betrag für die Nutzung der Verkehrsmittel den Betrag der Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr übersteigen, so muss dieses nachgewiesen werden.

Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung

Ab 2012 werden die Prozentgrenzen der verbilligten Wohnraumüberlassung auf einheitliche 66 Prozent festgesetzt. Somit werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in ihrer Ermittlung vereinfacht. Sollte die ortsübliche Miete des vermieteten oder verpachteten Objekts nicht den Wert von 66 Prozent unterschreiten, so werden die Mieteinnahmen ohne Totalüberschussprognose als vollentgeltlich berücksichtigt.

Spendenabzug

Eine Angabe der besteuerten Kapitalerträge für den Spendenabzug entfällt künftig in der Einkommenssteuererklärung, da diese nicht mehr für die Berechnung der Belastung und des Spendenabzuges Berücksichtigung finden.

Übertragung des Kinderfreibetrages

Sofern ein Elternteil bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern die Pflicht zur Unterhaltszahlung nicht nachkommt, so kann der für das Kind geltende Freibetrag auf das Elternteil übertragen werden, der das Kind unterhält. Dabei wird diese Regelung auch dann angewendet, wenn das Elternteil aus mangelnder Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen kann.

Elternteile, die ein behindertes Kind betreuen und dessen Unterhalt überwiegend aus eigenen Mitteln bestreiten, können sich für dieses Kind den Behinderten-Pauschbetrag sowie den Freibetrag überschreiben lassen.

Ebenso neu geregelt ist die Überschreibung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf das Elternteil, welches die Betreuungskosten des Kindes überwiegend trägt.

Beiträge von Pflegeversicherungen und Krankenversicherungen

Erstattete Beiträge von Pflegeversicherungen und Krankenversicherungen können künftig in vereinfachter Form steuerlich geltend gemacht werden. Sofern Erstattungen gezahlt wurden, werden diese ab 2012 mit den Aufwendungen im Veranlagungszeitraum verrechnet. Der entstandene Differenzbetrag wird als Sonderausgabe berücksichtigt. Sollten die Erstattungen im Betrag höher sein als die Aufwendungen, so werden diese als Erstattungsüberhang berücksichtigt, der künftig nicht mehr die steuerlichen Festsetzungen aus den Vorjahren in der Form verändert, dass diese neu festgesetzt werden müssen.

Lohnsteuerabzugsverfahren

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale wurden bisher in Papierform, entweder als Lohnsteuerkarte oder als eine vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung, dem Arbeitgeber mitgeteilt.

Ab 01. Januar 2013 tritt anstelle der Papierform die Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale in elektronischer Form als ELStAM-Verfahren. Dieses Verfahren kann dann genutzt werden, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber sein Geburtsdatum, seine Identifikationsnummer und sein Beschäftigungsverhältnis angibt.

Nach einer Authentifizierung des Arbeitgebers kann dieser die nötigen Daten mittels ELStAM beim Finanzamt abrufen.

Sozialversicherungsrenten für Verfolgte nach § 1 Bundesentschädigungsgesetz

Verfolgte gemäß § 1 Bundesentschädigungsgesetz können dann ihre Sozialversicherungsrente steuerfrei stellen, wenn sie diese als Ausgleich von Schäden in der Sozialversicherung aufgrund von Zeiten der Verfolgung und Zeiten der Beschäftigung in einem Ghetto gemeldet haben. Ein Nachteilsausgleich in der Altersversorgung bei Personen mit nationalsozialistischer Verfolgung sowie einer Verfolgung gemäß § 1 BEG wird durch entsprechende Anrechnungszeiten gewährt.

Mindestbeitrag bei staatlich geförderter Altersvorsorge

Ab 2012 wird im Rahmen der Riester-Förderung bei mittelbar zulageberechtigten Personen ein Mindestbeitrag von 60 Euro fällig. Riester-Sparer werden darüber in Kürze schriftlich informiert.

Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro wird ab 2012 wirksam, wird aber rückwirkend auf das Jahr 2011 angewandt. Durch die Erhöhung des Pauschbetrages fällt das mühsame Sammeln von Belegen für die Abrechnung der Werbungskosten für etwa 22 Millionen Arbeitnehmer weg. Dies entspricht etwa 60 Prozent der steuerpflichtigen Arbeitnehmer.

Elektronische Rechnungsstellung

Die elektronische Rechnungsstellung wurde bereits im vergangenen Jahr insofern vereinfacht, dass die Anforderungen erheblich herabgesetzt wurden. Ein spezielles Verfahren zur Übermittlung der elektronischen Rechnung entfällt, genauso wie eine Signatur des Rechnungsstellers. Diese ist nicht mehr zwingend notwendig und liegt im Ermessen des Rechnungsstellers, ob er diese weiterhin auf der Rechnung ausweist. Dies soll etwa 4 Milliarden Euro an Verwaltungskosten einsparen.

Umsatzgrenze der Ist-Versteuerung

Die zum 01. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011 festgesetzte einheitliche Umsatzgrenze in Höhe von 500.000 Euro wird weiterhin beibehalten.

ATLAS-Ausfuhr

Ab 01. Januar 2012 erfolgen Anpassungen im Rahmen der seit 01. Juli 2009 beschlossenen ATLAS-Ausfuhr. Buch- sowie Belegnachweispflichten werden am elektronischen Ausfuhrverfahren angepasst. Zudem müssen künftig für innergemeinschaftliche Lieferungen Nachweise mit einer Bestätigung über das Gelangen geführt werden.

Verbindliche Auskünfte beim Finanzamt

Steuerpflichtige Personen, die beim Finanzamt wegen steuerlichen Hintergründen eine verbindliche Auskunft über eine künftige Investitionsentscheidung beantragen, brauchen dann keine Gebühren für eine verbindliche Auskunft zahlen, wenn der Gegenstandswert unter 10.000 Euro veranschlagt wird.

Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird für Erwerbe angewendet, die steuerlich nach dem 30. Juni 2011 berücksichtigt werden. Das Verfahren soll insofern vereinfacht werden, dass das Verwaltungsvermögen, das junge Verwaltungsvermögen, die Ausgangslohnsumme, die Anzahl der Beschäftigten sowie die Löhne innerhalb des maßgebenden Lohnsummenzeitraumes gesondert festgestellt werden sollen. Als Schenkung werden dann Erwerbe angesehen, die durch eine an der Kapitalgesellschaft beteiligte natürliche Person durch eine andere wegen einer überproportionalen Einlage erlangt werden. Das persönliche Verhältnis des Beschenkten und des Schenkers ist dabei zu berücksichtigen. Als freigebige Zuwendungen gelten Erwerbe, die durch eine Vermögensverschiebung zwischen Kapitalgesellschaften nicht betrieblich veranlasst werden.

EU-Beitreibungsgesetz

Mit dem EU-Beitreibungsgesetz werden die Richtlinien der OECD für Zwecke der Besteuerung in deutsches Recht umgesetzt. Dabei wird das EG-Beitreibungsgesetz abgelöst.

Mit dem Gesetz werden neben der Erfassung von natürlichen und juristischen Personen in der gesamten EU auch Bankauskünfte dessen möglich sein. Zudem wird ein einheitlicher Vollstreckungstitel eingeführt werden, der in jedem EU-Staat einheitlich und anerkannt ist. Somit entfällt ein neuer im EU-Mitgliedsland gültiger Verwaltungsakt. Weiterhin wird der Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen von Steuerabgaben erweitert.

Quelle: bundesfinanzministerium.de