Zum 01. Juli 2012 treten einige Neuerungen bezüglich der Rente, der Hauptuntersuchung, der Kennzeichenpflicht, der Telekommunikation, dem Waffenbesitz und der Energieberatung in Kraft. Diese wären konkret wie folgt:

 

RotGesetzliche Änderungen ab dem 01.07.2012  - hier im PDF-Format downloaden Pdf Button

 

Rente

 

Die Rentenbezüge werden im Osten um 2,26 Prozent und in Westdeutschland um 2,18 Prozent angehoben. Dies entspricht mehr als das Doppelte der vorherigen Anhebung. Damals wurde die Rente um 0,99 Prozent erhöht. Im Jahr 2010 wurde eine Nullrunde eingelegt.

Hauptuntersuchung PKW (HU)

Wer mehr als zwei Monate nach Ablauf des vorgeschriebenen Datums zur Hauptuntersuchung mit seinem PKW erscheint, der muss mit einem Aufschlag von 20 Prozent auf die HU-Gebühr rechnen. Die HU-Gebühr liegt derzeit ohne Mehrwertsteuer zwischen 27,80 und 43,50 Euro. Ein 20-prozentiger Aufschlag würde einen Nettobetrag von 5,56 bis 8,70 Euro ausmachen. Sollte der PKW die HU bestanden haben und eine neue Plakette erhalten, so wird das Datum nicht wie zuvor auf den abgelaufenen Termin zurückgesetzt, sondern wird für zwei Jahre auf den tatsächlichen HU-Termin angesetzt.

Wechselkennzeichen

Verbraucher, die zwei Autos besitzen, können ab sofort ein Wechselkennzeichen nutzen, welches für beide Autos nutzbar ist. Das Kennzeichen kann bei Bedarf von dem einen Auto auf das andere Auto umgewechselt werden und soll dabei für den Zweitwagen günstigere Versicherungskonditionen einbringen. Das Kennzeichen darf jedoch nicht zeitgleich an beiden Autos angebracht werden.

Das Wechselkennzeichen besteht aus mehreren Teilen. Ein kleineres Nebenkennzeichen wird an dem jeweiligen PKW fest angebracht. Dieses bleibt auch an dem Auto. Das Hauptkennzeichen, vorn und hinten am PKW, kann jedoch gewechselt werden.

Telefonieren im Ausland

Die Telefoniekosten im Ausland wurden mit der neuen Roaming-Verordnung der Europäischen Union begrenzt. Ab sofort gelten im EU-Ausland für ein Telefonat mit dem Mobilfunktelefon die Höchstgrenzen von 0,35 Euro pro Minute für ein Gespräch und 0,11 Euro für eine SMS. Wer viel im Internet unterwegs ist, kann sich über einen „Kostenairbag“ freuen. 

Beratung in der Energiebranche

 

Für Häuser, für die vor dem Jahr 1995 ein Bauantrag gestellt wurde, gibt es ab sofort eine Förderung in Bezug auf eine Energieberatung. Wer vor Ort eine Beratung für ein Ein- bis Zweifamilienhaus in Anspruch nimmt, der kann bis zu 4.000 Euro mit staatlichen Geldern gefördert werden. Für Wohngebäude, die mehr als zwei Wohneinheiten enthalten, können maximal 500 Euro geltend gemacht werden. Wer zudem eine Beratung in Sachen Stromsparen in Anspruch nimmt, kann 50 Euro erhalten, für thermographische Untersuchungen bis zu 100 Euro.

Immobilienbesitzer können einen Antrag auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Dieser muss jedoch vor entsprechende Beratungen gestellt werden.

Waffenregister

Die bisherigen 600 Behörden, die genehmigungspflichtige Waffen speichern, werden zu einer zentralen Stelle, einem Waffenregister, fusioniert. Somit sind bestimmte Informationen, wie der Besitzer, der Vorbesitzer, der Hersteller, der Importeur usw., über eine Waffe schneller abrufbar. 

Quelle: welt.de

 

Siehe auch:

RotSteuerliche Veränderungen im Jahr 2012