Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltzahlung
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Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H) sieht wie der TV-L eine eigene Entgelttabelle für forstwirtschaftliche Verwaltungen, Einrichtungen und Betriebe in Hessen vor. Die Stufen 1 und 2 stellen dabei das Grundentgelt dar, die Stufen 3 bis 6 die Entwicklungsstufen. Insgesamt umfasst die Vergütungstabelle 9 Entgeltgruppen, wobei die Entgeltgruppen 2 bis 8 6 Stufen umfassen, die Entgeltgruppe 1 nur 5 Stufen beginnend ab der Stufe 2 als Eingangsstufe.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Die Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Landesdienst in Hessen richtet sich nach der Anlage A der Entgeltordnung TV-H (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen). Dort ist für jede Berufsgruppe die Eingruppierung geregelt. Größere Berufsgruppen, wie beispielsweise Verwaltungsangestellte und der Sozial- und Erziehungsbereich werden nochmals unterteilt. Für sie gelten gesonderte Eingruppierungsregeln sowie gesonderte Entgelttabellen, denn sie werden zudem separat vergütet und weichen von der Standardtabelle TV-H ab.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Sonderzahlung
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Die TV-L Jahressonderzahlung wird grundsätzlich mit den Bezügen für den Monat November ausgezahlt. Zugrunde gelegt wird das Tabellenentgelt aus den Monaten Juli, August und September.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Urlaub
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Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 01. April 2014 wurde die bis dato bestehende Urlaubsregelung neu strukturiert.
Die Staffelung der Altersgrenzen wurde aufgegeben. Stattdessen erhielten alle Beschäftigten in Vollzeit bei einer 5-Tage-Woche einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr (§ 26 TVöD). Für Teilzeitbeschäftigte gilt ab 2014 ein Urlaubsanspruch, der sich an den wöchentlichen Arbeitsstunden orientiert. Bisher wurden im Rahmen der Tarifrunden einige Neuerungen durchgeführt.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Sonderzahlung
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Mitarbeiter des TVöD VKA erhalten neben ihren Grundbezügen auch Sonderzahlungen und Zuschläge, die je nach Berufsgruppe und Tätigkeitsmerkmal gezahlt werden können.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltzahlung
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Die Gehaltstabelle TV-L Kr ist für Pflege-Mitarbeiter im öffentlichen Dienst der Länder gültig. Sie umfasst die Entgeltgruppen beginnend von Kr 5 bis Kr 17 sowie 6 Stufen. In der Tarifrunde 2023 für die Beschäftigten der Länder (TV-L) wurde die nächste Entgelterhöhung festgelegt. Tarifrunde TV-L 2023: Das Ergebnis in der Übersicht.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltzahlung
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Die Gehaltstabelle TV-L S für den Sozial- und Erziehungsdienst der Länder wurde zum 01.01.2020 für Beschäftigte im öffentlichen Dienst eingeführt und umfasst die Entgeltgruppen beginnend ab S2 bis S 18 sowie 6 Stufen. Die nächste Entgelterhöhung wird voraussichtlich zum 01. Dezember 2022 um 2,8 Prozent stattfinden. 2021 wurde eine Nullrunde mit den Arbeitgebern vereinbart.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Der TV-L-Forst gilt für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben und die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist. Er ist nicht in den Ländern Bremen und Hamburg gültig.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Alles Wichtige rund um das Thema Gehalt
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Für AOK-Mitarbeiter gibt es neben den Entgelttabellen auch die Möglichkeit, die eigene Vergütung mit einem AOK-Gehaltsrechner zu ermitteln. Dies bringt den Vorteil, dass persönliche Faktoren, wie Kirchensteuern, Kinderfreibeträge und Steuerklassen eingestellt werden können und das Nettogehalt vom Brutto-Tabellenentgelt ermittelt werden kann. Der AOK Rechner liefert auch genaue Informationen zu Steuern, Krankenversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung.