Die Jubiläumszuwendung wird an Beamtinnen und Beamte gezahlt, wenn sie mindestens 25, 40 und 50 Jahre im aktiven Dienst beschäftigt sind. Die Jubiläumszuwendung ist ein Pauschalbetrag der nach bestimmten Jahren der Betriebszugehörigkeit gezahlt wird.
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Höhe der Jubiläumszuwendung für Bundesbeamte
Die Jubiläumszuwendung beträgt:
bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 350 Euro
bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 500 Euro
bei einer Dienstzeit von 50 Jahren 600 Euro
Jubiläumszuwendung für Beamte der Länder
(Dienstjubiläumsverordnung - DJubV)
Bitte beachten: Die Jubiläumszuwendung kann nicht auf jedes Land pauschal übertragen werden. Einige Länder gewähren eine andere Höhe oder gar keine Jubiläumszulage. Die Länder sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Jubiläumszuwendung zu zahlen.
25 Jahre |
350,- Euro |
40 Jahre |
500,- Euro |
50 Jahre |
600,- Euro |
Für 25 Jahre im aktiven Dienst werden für Beamte 350,- Euro gezahlt, für 40 Dienstjahre 500,- Euro und für 50 Dienstjahre 600,- Euro gezahlt. Diese Jubiläumszuwendung wird allerdings nicht mehr in allen Bundesländern bezahlt. Einige Bundesländer haben die Zahlungen innerhalb von Sparplänen abgeschafft. Hessen beispielsweise hat die Zuwendung wieder eingeführt, nachdem sie einige Zeit nicht gezahlt wurde. Hier wird sie rückwirkend zum 01. Januar 2001 wieder bezahlt.