In Mecklenburg-Vorpommern sollen die rund 2.000 Lehrer, die in der Sekundarstufe I tätig sind, ab dem Schuljahr 2014/2015 höhergruppiert werden. Dies bedeutet, dass sie ein höheres Gehalt ab Mitte 2014 erhalten werden. Darauf haben sich die Landesregierung, die Gewerkschaften und die Lehrerverbände im Rahmen des Zukunftsprogramms “Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern” verständigt.

Bisher waren die etwa 2.000 Lehrer in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert. Nun sollen sie ab dem Schuljahr 2014/2015 in die Entgeltgruppe 13 eingestuft werden.

Dies betrifft Lehrerinnen und Lehrer an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien gleichermaßen. Sie werden allesamt einheitlich vergütet werden. Bildungsminister Mathias Brodkorb äußerste sich zufrieden über die Entscheidung. In seinen Augen sei die Höhergruppierung für Lehrer aller Schultypen gerechtfertigt, da die meisten eine gleiche oder zumindest ähnliche Qualifikation erworben haben.

Die Höhergruppierung soll jedoch nicht nur für Tarifangestellte im öffentlichen Dienst gelten, sondern auch für Beamte. Auch sie sollen in die Besoldungsgruppe A 13 höhergruppiert werden.

Für das Land stellt die Mehrvergütung der Lehrkräfte ab dem Schuljahr 2014/2015 auch eine zunehmende Attraktivität gegenüber anderen Bundesländern dar. Denn durch eine bessere Bezahlung des Fachpersonals wird Mecklenburg-Vorpommern auch für Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern interessant werden, da oftmals keine Eingruppierung der Lehrkräfte der Sekundarstufe I auf diesem Niveau, also in die Entgeltgruppe 13 bzw. Besoldungsgruppe 13, in anderen Bundesländern herrsche.

Ab dem Jahre 2014 steht dem Land Mecklenburg-Vorpommern ein zusätzlicher Geldbetrag von rund 50 Millionen Euro für den Bereich Schule im Rahmen des Zukunftsprogramms “Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern” zur Verfügung. Dies bedeutet aber auch, dass das Land jährlich 9,2 Millionen Euro nur für die Höhergruppierung ausgeben wird, wie Finanzministerin Heike Polzin betonte.

Die Höhergruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 13 TV-L und ist bei einem Arbeitseinsatz der Lehrer an Regionalen Schulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen gültig.

Lehrer mit einer Lehrbefähigung aus der ehemaligen DDR und einer Lehramtszuerkennung aus anderen Bundesländern mit der Verleihung des Lehramts an Hauptschulen gemäß der Bewährungsanforderungsverordnung, werden bei der Höhergruppierung nach erfolgreicher vorheriger Prüfung berücksichtigt.

Hingegen dessen werden Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung aus der ehemaligen DDR Lehrkräften hinsichtlich der Vergütung gleichstellt, die an Haupt- und Realschulen, Realschulen und an Regionalen Schulen tätig sind, wenn sie aufgrund des Außerkrafttretens der Bewährungsanforderungsverordnung zum 31.12.1996 keine Befähigung für das Lehren für ein Lehramt gemäß der Bewährungsanforderungsverordnung mehr erhalten haben.

Quelle: regierung-mv.de


Siehe auch Anlagen:

RotHöheres Gehalt für Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern Pdf Button

 

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