Derzeit wird von der Gewerkschaft GEW ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag für rund 200.000 angestellte Lehrer und Lehrerinnen gefordert. Grund dafür sind die vehementen Unterschiede in der Entgeltordnung. Voll ausgebildete Lehrer werden momentan gemäß der Schulform und dem Bundesland bezahlt.

Somit kommen Differenzen in der Vergütung zwischen 850 und 1.200 Euro monatlich zusammen. Die Gewerkschaft bezieht ihren Standpunkt aus einem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Ulrich Battis, der eine Eingruppierungsordnung für Lehrer dann als rechtswidrig einstuft, wenn keine Mitbestimmung der Personalvertretungen erfolgte. Der Rechtswissenschaftler verwies dabei auf das erst kürzlich entschiedene Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Professorenbesoldung.

In diesem Urteil wurde erklärt, dass die Besoldung von Professoren nach einer derart langen Ausbildungszeit zu gering bemessen wäre. Die Beamtenbesoldung müsse sich demnach an andere ebenso akademisch ausgebildete Berufsgruppen orientieren. Battis ist sich sicher, dass das Urteil vom Bundesverfassungsgericht ebenso auf die Lehrer übertragbar sei.

Die Gewerkschaft GEW will sich auf dieses Urteil und das Gutachten stützen und versuchen, eine neue Entgeltordnung für Lehrer durchzusetzen – sei es auch mit gerichtlichen Instanzen. Im Jahre 2006 wurde schon einmal eine neue Eingruppierung gefordert. Damals hatte es Gespräche zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), den Gewerkschaften GEW und der dbb-Tarifunion gegeben. Trotz dessen ist bis heute kein konkretes Ergebnis erzielt worden.

Quelle: gew.de