Am 3. Februar 2011 haben die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP, IG BAU und die dbb-tarifunion mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erneut über die allgemeine Entgeltordnung (ohne Lehrkräfte) zum TV-L verhandelt. Dabei haben sie sich bei einer Reihe von Punkten des künftigen Eingruppierungsrechts für die Landesbeschäftigten geeinigt.

Ein Abschluss der Verhandlungen in der Tarifrunde 2011 rückt in greifbare Nähe.

Eingruppierung auf BAT-Bezahlungsniveau

Neu einzustellende Beschäftigte mit Entgelt aus der Entgeltgruppen 2 bis 8 und zum Teil auch 9, bei denen der BAT/BAT-O nach einer ein- bis zu vierjährigen Bewährungszeit einen Aufstieg in die nächsthöhere Vergütungsgruppe geregelt hatte, sollen gleich mit Beginn ihrer Beschäftigung in die Entgeltgruppe eingruppiert werden, deren Beträge der jeweiligen BAT/BAT-O-Aufstiegsgruppe entspricht.

Dabei soll die höhere Eingruppierung bei einem Teil der Beschäftigten in die Entgeltgruppen 4 bzw. 7 erfolgen, die es bisher nur für Arbeiterinnen und Arbeiter gegeben hat, die übrigen kommen in Entgeltgruppe 5 bzw. 8. Das ist vor allem für den Organisationsbereich der GEW von Bedeutung. So werden die Erzieherinnen in einer Tätigkeit ohne Heraushebungsmerkmal, die nach BAT nach einer dreijährigen Bewährung in Vergütungsgruppe VI b in die Vergütungsgruppe V c aufgestiegen waren, nicht von der Entgeltgruppe 6, in die sie jetzt eingruppiert sind, in die Entgeltgruppe 7 höhergruppiert, sondern in die Entgeltgruppe 8. Die Arbeitgeber hatten ursprünglich vor, diese Beschäftigten nur in die Entgeltgruppe 7 einzugruppieren. Vergleichbares gilt für Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung. Sie sollten nach dem ursprünglichen Willen der Arbeitgeber nur in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert werden. Nach zähen Verhandlungen sollen sie nunmehr in die Entgeltgruppe 5 kommen.
Ferner soll künftig eine Zulage gezahlt werden, die an die Stelle der mit dem TV-L abgeschafften Vergütungsgruppenzulage tritt.

"Kröten" im Angebotspaket

Das Angebotspaket der Arbeitgeber enthält auch "Kröten" für die Gewerkschaften. Für den Organisationsbereich der GEW bestehen sie darin, dass die Zulage für die weggefallene Vergütungsgruppenzulage nur in denjenigen Fällen gezahlt werden soll, in denen die entsprechende Bewährungszeit höchstens vier Jahre betragen hat. Erzieherinnen in einer Tätigkeit ohne Heraushebungsmerkmal kommen damit nicht in den Genuss der Zulage. Das gilt auch für Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen in Tätigkeiten ohne Heraushebungsmerkmale. Damit ist auch klar: Das für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst geltende Eingruppierungsniveau wird bei einigen Beschäftigtengruppen des Sozial- und Erziehungsdienstes im Länderbereich nicht erreicht werden.

Noch viele offene Fragen

Mit der Einigung am 3. Februar 2011 sind noch viele Punkte offen. Hierzu gehören unter anderem die Höhe der Zulage und die Einbeziehung weiterer Aufstiegsgruppen (mehr als vierjährige Aufstiege) in die höher einzugruppierenden Beschäftigtengruppen. Zu regeln sind auch noch die Besitzstände.

Den Gewerkschaften stehen noch anstrengende Verhandlungsrunden bevor. Die bisherigen Verhandlungen haben gezeigt, dass die TdL keine Geschenke verteilt. Ob am Ende ein neues Eingruppierungsrecht der Länder erzielt wird, steht noch nicht fest. Es hängt auch davon ab, ob die Gewerkschaften in der Tarifrunde 2011 genügend Durchsetzungskraft hierfür besitzen.

Und was ist mit dem Lehrkräftebereich? Zur Eingruppierung der Lehrerinnen und Lehrer werden gesonderte Verhandlungen geführt. Zurzeit werden diese Verhandlungen von den Arbeitgebern massiv blockiert.

Ilse Schaad
GEW-Hauptvorstand
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