Wenn die Geburt des Kindes naht, so spielt das Kindergeld eine immer größere Rolle. Ist das Kind dann auf die Welt gekommen, kann das Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden. Für eine Bewilligung müssen jedoch einige Voraussetzungen vorliegen. Was Sie unbedingt über das Kindergeld und seine Beantragung wissen sollten, erfahren Sie nachfolgend.
Wann wird Kindergeld ausgezahlt?
Kindergeld wird dann gezahlt, wenn Ihr Kind bei Ihnen im Haushalt lebt, Sie es regelmäßig versorgen und Sie mit ihm in Deutschland wohnhaft sind. Wenn Sie für ein älteres Kind Kindergeld beantragen möchten, so muss dieses unter 18 Jahre alt sein. Aber auch über 18-jährige Kinder können Anspruch auf Kindergeld haben, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dies erklären wir noch nachfolgend.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld bei minderjährigen Kindern?
Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Kindern immer die Erziehungsberechtigten und nicht das Kind. Dies können die leiblichen Eltern sein aber auch die Adoptiveltern. Der Anspruch auf Kindergeld entsteht im Geburtsmonat und besteht bis zum 18. Lebensjahr uneingeschränkt.
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Anspruchsberechtigung bei volljährigen Kindern
Bei volljährigen Kindern besteht das Kindergeld nur weiterhin, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet. Dies kann eine Berufsausbildung sein, aber auch eine Schulausbildung. Weiterhin haben volljährige Kinder dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als arbeit- bzw. ausbildungssuchend gemeldet sind. Das Kindergeld wird dann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt.
Kindergeld der letzten drei Jahre
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Anspruch auf Kindergeld bei behinderten Kindern
Bei behinderten Kindern, bei denen die Behinderung bereits vor dem 25. Lebensjahr bestand, wird das Kindergeld uneingeschränkt weitergezahlt.
EuGH-Urteil: Kindergeld kann früher bei Zuwanderern gezahlt werden
Der Europäische Gerichtshof EuGH entschied in seinem Urteil Az: C‑411/20, dass Kindergeld Eltern, die aus anderen EU-Staaten zugezogen sind, dann bereits gezahlt werden kann, wenn sie ankommen. Es reicht aus, wenn sich Ausländer in Deutschland niederlassen wollen, also die Absicht besteht, in Deutschland dauerhaft zu bleiben. EU-Bürger können sich grundsätzlich bis zu drei Monate in jedem anderen EU-Staat zwecks Arbeitssuche aufhalten. In dieser Zeit haben sie in Deutschland bereits Anspruch auf Kindergeld, auch wenn sie noch keine Erwerbseinkünfte beziehen, wie das Gericht erklärte. Seit 2019 mussten Ausländer erst Erwerbseinkünfte beziehen, um Kindergeld zu erhalten.
Wer erhält kein Kindergeld?
Kindergeld wird nicht gezahlt für Kinder, die nicht mit im Haushalt leben. Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz im Ausland haben, so haben Sie ebenso keinen Anspruch auf die Leistung der Familienkasse. Sofern Ihr Kind älter als 18 Jahre alt ist, kann ebenso unter Umständen kein Kindergeld gezahlt werden. Hier hängt eine Zahlung auch von bestimmten weiteren Faktoren ab wie eine Behinderung, eine chronische Erkrankung, Studium, Ausbildung und Freiwilliges Soziales Jahr.
Welches Elternteil erhält Kindergeld?
Kindergeld kann immer nur ein Elternteil erhalten. Zumeist wird das Kindergeld an dasjenige Elternteil ausgezahlt, bei welches das Kind lebt.
Können beide Elternteile Kindergeld gleichzeitig erhalten?
Eine Splittung des Kindergeldes und eine anteilige Auszahlung, beispielsweise je Elternteil die Hälfte, ist nicht möglich. Kindergeld kann nur immer eine Person erhalten. Wird die Leistung für mehrere Kinder gezahlt, so wird sie als eine Summe zusammengefasst.
Wann wird Kindergeld ausgezahlt?
Die Auszahlung des Kindergeldes richtet sich nach der Kindergeldnummer. Die Endziffern der Nummer bestimmen, wann genau das Kindergeld ausgezahlt wird. Jedes Jahr wird dazu ein Auszahlungskalender festgelegt.
Wie viel Kindergeld steht Ihnen zu?
Für das Jahr 2022 wurde das Kindergeld auf das Niveau von 2021 gehalten. So erhalten Sie als Elternteil.
Muss Kindergeld beantragt werden?
Um die Leistung der Familienkasse zu erhalten, müssen Sie diese beantragen. Eine automatische Auszahlung bei Geburt des Kindes erfolgt nicht. Sie können den Kindergeldantrag entweder postalisch oder aber auch online einreichen. Die Formulare finden Sie bei der zuständigen Familienkasse oder aber auch auf dem entsprechenden Webauftritt.
Was benötigen Sie zur Beantragung?
Für die Beantragung von Kindergeld benötigen Sie in erster Linie Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID). Wenn Sie nicht wissen, wo Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer finden können, so schauen Sie am besten auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Welche Angaben werden bei der Kindergeldbeantragung abgefragt?
Die Familienkasse möchte vor der Bewilligung und Auszahlung des beantragten Kindergeldes natürlich auch einige Informationen über Sie und Ihrem Kind erfahren, um in erster Linie die Höhe des Kindergeldes zu bestimmen und in zweiter Linie Missbrauch vorzubeugen. Folgende Informationen können von der zuständigen Familienkasse abgefragt werden:
- Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit?
- Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland?
- Leben Sie oder Ihr Partner / Ehegatte im Ausland?
- Erhalten Sie Auslandsbezüge?
- Erhalten Sie Lohnersatzleistungen aus dem Ausland?
- Arbeiten Sie oder Ihr Ehegatte / Partner im Ausland?
- Beantragen Sie Kindergeld für Ihr leibliches Kind?
- Ist das Kind neugeboren?
- Wie alt ist Ihr Kind?
- Geht Ihr Kind einer entgelt- und sozialpflichtigen Beschäftigung nach?
- Befindet sich Ihr Kind in einer Ausbildung?
- Befindet sich Ihr Kind in einem Erststudium?
- Befindet sich Ihr Kind in einem Zweitstudium, einer Weiterbildung oder Fortbildung?
- Absolviert Ihr Kind den Wehrdienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr?
- Ist Ihr Kind chronisch erkrankt oder besteht ein Behinderungsgrad?
- Erhalten Sie bereits Kindergeld?
- Beziehen oder bezogen Sie Kindergeld bereits von einer anderen Stelle?
- Lebt das Kind bei Ihnen im Haushalt?
- Welcher Verwandtschaftsgrad besteht zwischen Ihnen und Ihr Kind?
Kann eine Beantragung auch rückwirkend erfolgen?
Kindergeld kann auch rückwirkend beantragt werden. Dabei werden höchstens 6 Monate rückwirkend anerkannt. Eine rechtzeitige Beantragung ist daher sinnvoll und schützt vor finanzielle Verluste.
Sie haben zu viel Kindergeld erhalten? Dann sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen
- Prüfen Sie, ob Sie tatsächlich zu viel Kindergeld erhalten haben. Dies kann sein, wenn Ihr Kind beispielsweise ein entgelt- und sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis aufnimmt, Sie aber für den entgeltpflichtigen Monat noch Kindergeld erhalten.
- Sofern tatsächlich eine Überzahlung durch die Familienkasse vorliegt, sollten Sie unverzüglich diese der Familienkasse mitteilen.
- Die Familienkasse wird nach Ihrer Meldung und Änderungsmitteilung einen sogenannten Aufhebungs- und Erstattungsbescheid an Sie versenden. In diesem ist die durch Sie zurückzuzahlende Kindergeldsumme mit Angabe einer Zahlungsfrist enthalten.
- Zahlen Sie fristgerecht den zurückgeforderten Kindergeldbetrag an die Familienkasse, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Wann ist mit einem Kindergeldbescheid zu rechnen?
Nachdem Sie Kindergeld online oder postalisch beantragt haben, prüft die Familienkasse Ihren Antrag. Bevor es zu einem Kindergeldbescheid kommt, vergehen im Durchschnitt 6 Wochen. Diese Zeitspanne sollten Sie bei der Beantragung der Leistung mit einberechnen.