Im Jahre 2009 hatte der Bundesrechnungshof aufgedeckt, dass etliche hundert Beamte in etwa 2.400 Fällen doppeltes Kindergeld für das gleiche Kind erhielten. Möglich macht dies eine Kommunikationslücke zwischen den Familienkassen im öffentlichen Dienst und den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.
Diese tauschen ihre Daten untereinander nicht aus, so dass Familien mit mindestens einem Beschäftigten im öffentlichen Dienst Kindergeld bei einer Familienkasse im öffentlichen Dienst beantragen können und wiederum für das gleiche Kind bei der Bundesagentur für Arbeit. Merken würde dies kaum einer bei den Behörden.
Viele Beamte haben dies eben auch so getätigt und haben dadurch doppeltes Kindergeld erhalten. Bisher belaufen sich die Mehrkosten für die Doppelzahlungen auf rund 6,5 Millionen Euro, wie der Bundesrechnungshof mitteilte.
Dem Staat seien diese Fälle seit 2009 bekannt, jedoch geändert habe er bisher nichts. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können weiterhin doppeltes Kindergeld erhalten. Die Kommunikation zwischen den beiden Familienkassen ist weiterhin mehr schlecht als recht.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU), hatte Anfang April 2014 im Bundestag mitgeteilt, dass die damals vom Bundesrechnungshof aufgedeckten Fälle bei insgesamt 37 Familienkassen im Zeitraum von 2009 bis 2011 bisher strafrechtlich verfolgt werden würden. Jedoch sei bisher die Möglichkeit zum Erhalt eines doppelten Kindergeldes nicht abgestellt worden.
Erst künftig soll ein Bezug von Kindergeld für ein entsprechendes Kind anhand der Steueridentifikationsnummer festgemacht werden. Demnach würde dann die Quote der Doppelzahlungen deutlich sinken.
Insgesamt exisitieren in Deutschland rund 8.000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes und weitere 102 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Diese gleichen bis zum heutigen Tage ihre Daten untereinander nicht ab, so dass es immer wieder zu Doppelzahlungen kommt. Schärfere Kontrollen sind bisher ebenso nicht vorgesehen.
Quelle: focus.de