Durch die bisherige Entgeltordnung des TV-L, die am 01. Januar 2012 in Kraft getreten ist, ergibt sich für viele Beschäftigte eine Höhergruppierung, die bis zum 31. Dezember 2012 mittels eines Antrages auf Höhergruppierung bzw. höhere Eingruppierung durchgesetzt werden kann.

Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2012 eingereicht werden. Wird der Antrag später eingereicht, so hat er keine Gültigkeit mehr. Grundsätzlich gilt, dass bei Antragstellung dieser auf den 01. Januar 2012 zurückwirkt (§ 29a Abs. 4 Satz 1 TVÜ-Länder). Der Arbeitgeber hat dabei keine Entscheidungsfreiheit. Die Höhergruppierung erfolgt dann nach den Regelungen des TV-L.

Ebenso gilt dies für den erstmaligen Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage, sofern bei einer Eingruppierung eine Weiterzahlung einer vergleichbaren Vergütungsgruppenzulage aufgrund von § 17 Abs. 5 TVÜ-L zwischen dem 01. November 2006 und dem 31. Dezember 2011 eingestellt wurde.

Von einer Höhergruppierung sind besonders folgende Gruppen betroffen:

♦ Entgeltgruppe 2Ü – eine Zuordnung zur EG 3 wäre möglich

♦ Merkmale einer Tätigkeit, die eine Ausbildung von 3 Jahren verlangen, eine Höhergruppierung erfolgt hier mindestens in EG 5

♦ In Entgeltgruppen für Einarbeitungszeiten befindliche Beschäftigte, hier erfolgt eine Höhergruppierung mindestens eine Entgeltgruppe höher

♦ Merkmale einer Tätigkeit der Anlage 1a zum BAT bis zur Entgeltgruppe VC verbunden mit einer Höhergruppierung nach spätestens sechs Jahren, hier erfolgt ein Aufstieg in höhere Entgeltgruppen; z.B. medizinische und technische Berufe, Theater, Bühnen, Meister, Allgemeine Verwaltung, Justiz

♦ Ingenieure mit 1/3 Merkmale, hier erfolgt die Höhergruppierung in die nächst höhere Entgeltgruppe

 

Achtung:

Der Antrag auf Höhergruppierung muss bis spätestens 31.12.2012 formlos beim Arbeitgeber gestellt worden sein. Eine höhere Eingruppierung nach dem Fristtermin ist nicht mehr möglich. Die derzeitige Eingruppierung hat dann weiter Bestand. Mit dem Antrag muss eine deteillierte Stellenbeschreibung beigefügt sein.

 

Siehe auch:

RotHöhergruppierung
RotGarantiebetrag
RotBerechnung des Garantiebetrages
RotHerabgruppierung