Die Kommune Mörfelden-Walldorf, unweit von Frankfurt am Main gelegen, hat nun beschlossen, ihren Erziehern und Erzieherinnen mehr Geld zu zahlen. Grund dafür ist die höhere Vergütung der Erzieher in den umliegenden Kommunen.

In Mörfeld-Walldorf wohnen etwa 34.000 Bürger. Zudem besitzt die Kommune 13 Kitas. Die Infrastruktur ist somit gut ausgebaut. Alles wäre optimal, wenn nicht permanent neue Erzieher in die umliegenden Kommunen wie Frankfurt, Wiesbaden, Dreieich, Groß-Gerau, Rüsselsheim und Hattersheim abwandern würden. Mörfeld-Walldorf hat es dann schwer, die frei gewordenen Stellen neu zu besetzen.

Die wenigen Bewerber, die sich um eine Kita-Stelle bewerben, geben zu verstehen, dass sie in den umliegenden Kommunen deutlich mehr Entgelt bekämen. „Das haben wir jetzt zum Anlass genommen, die Bezahlung anzupassen.“, teilte Hans-Heinrich Viebrock, Referent von Bürgermeister Heinz-Peter Becker, mit.

Somit soll ab August 2012 die „neue“ TVöD Entgelttabelle mit den erhöhten Entgeltgruppen in Kraft treten. Erzieher werden in Mörfeld-Walldorf nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD, vergütet. Doch gibt es Spielraum bei der Eingruppierung in die Entgelttabelle. Während die meisten Erzieher in den Großstädten wie Frankfurt nach der Entgeltgruppe S 8 bezahlt werden, so wird in der Kommune Mörfeld-Walldorf ein neuer Erzieher in die Entgeltgruppe S 6 eingestuft. Dies entspricht einem Gehaltsunterschied von immerhin 100 bis 250 Euro brutto monatlich. Damit soll nun Schluss sein. Mörfeld-Walldorf zieht nun nach und will ab August 2012 ebenso neue Erzieher und Erzieherinnen mit S 7 bis S 8 je Alter und Qualifikation gemäß der TVöD Entgelttabelle vergüten.

Normalerweise ist die Entgeltgruppe S 6 für den Einstieg von Erzieher und Erzieherinnen vorgesehen. Die Entgeltgruppe S 8 sei lediglich für „Erzieherinnen mit schwierigen Tätigkeiten“ anberaumt, jedoch hat es sich in den meisten umliegenden Kommunen durchgesetzt, dass die Entgeltgruppe S 8 als Einstiegsgruppe gewählt wird. 

Quelle: fr-online.de

Entgeltgruppe S (Anlage C zum TVöD)

Entgeltgruppen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.

Soweit im TVöD und TVÜ-VKA auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird:

S 18 - S 17 - S 16 - S 15 - S 14 - S 13 - S 12 - S 11- S 10 - S 9 - S 8 - S 7 - S 6 - S 5S 4 - S 3

Siehe auch:

RotÜberleitung - Eingruppierung Kita-Leitungen
RotÜberleitungsbeispiele