Am 01. April 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien im TVöD Bund und die der kommunalen Arbeitgeber auf einen tariflichen Abschluss in der dritten Verhandlungsrunde geeinigt. Die Bezüge der Tarifbeschäftigten steigen somit zum 01. März 2014 um 3,0 Prozent, mindestens jedoch um 90 Euro. Eine zweite Anhebung soll zum 01. März 2015 um weitere 2,4 Prozent stattfinden.

Für die Auszubildenden im TVöD ergeben sich Festbeträge von 40 Euro ab dem 01. März 2014 und noch einmal von 20 Euro zum 01. März 2015, die zusätzlich zur Auszubildendenvergütung nach TVAöD gezahlt werden. Das Gleiche gilt für Praktikanten, die nach TVPöD vergütet werden. Generell sollen Auszubildende bessere Chancen auf eine spätere Übernahme erhalten. Eine Verbesserung der Übernahmeregelung der Fahrtkosten für die Azubis im TVöD soll garantiert werden. Zudem erhöht sich die Anzahl der Urlaubstage für Auszubildende und Praktikanten gleichermaßen von 27 auf 28 Tagen ab dem Jahr 2014. Für die Tarifbeschäftigten im TVöD erhöht sich der Urlaubsanspruch auf allgemein 30 Tage.

Die Regelungen treffen ausschließlich für Beschäftigte im Bund und der kommunalen Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD zu. Ausgenommen hiervon sind Beamte, Soldaten und Richter, die eine Besoldung erhalten sowie alle Beschäftigten der Länder, die im Geltungsbereich des TV-L vergütet werden.

Übersicht Tarifergebnisse im TVöD für 2014 und 2015

Urlaubstage