Der Bundestag hat am 28. Juni 2012 den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst (insbesondere TVöD und Beamte) vom 31. März 2012 bestätigt. Damit ist nun amtlich, dass Bundesbeamte, Richter im Bund und Bundeswehrsoldaten rückwirkend ab 01. März 2012 eine Einkommens- bzw. Besoldungserhöhung in Höhe von 3,3 Prozent erhalten werden.

Im darauf folgenden Jahr sollen zwei weitere Anhebungen durchgeführt werden, einmal zum 01. Januar 2013 um 1,2 Prozent und ein weiteres Mal zum 01. August 2013 um ebenfalls 1,2 Prozent. Ebenso soll das Ergebnis auf die Pensionäre und Hinterbliebenen übertragen werden. Auszubildende im Bund erhalten eine Erhöhung ihrer Auszubildendenvergütung um insgesamt 90 Euro in zwei Stufen.

Quelle: welt.de

 

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