Während der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst TVöD wurden für Sparkassenmitarbeiter gesonderte Regelungen erarbeitet. Diese weichen von den Tarifergebnissen für Bund und Kommunen VKA teilweise ab. Folgende Tarifergebnisse mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2022 wurden bei den Tarifverhandlungen für Sparkassenmitarbeiter erzielt:

Gehaltserhöhung Sparkassenmitarbeiter

  • zum 01.07.2021: +1,4 %, mindestens 50 € mit einer Verzögerung von 3 Monaten gegenüber dem TVöD VKA und Bund
  • zum 01.07.2022: +1,0 % mit einer Verzögerung von 3 Monaten und einer Verringerung von 0,8 % gegenüber dem TVöD VKA und Bund
  • zum 01.12.2022: +0,8 % Angleichung des Tarifergebnisses aus dem TVöD von 1,8 % (1,0 % vom 01.07.2022 und 0,8 % vom 01.12.2020), Anwendung der Entgelttabelle TVöD VKA vom 01.04.2022

Gehaltserhöhung Auszubildende

  • zum 01.04.2021: + 25 Euro
  • zum 01.04.2022: + 25 Euro

Übernahmeregelung

Die Übernahmeregelung für Auszubildende verlängert sich bis zum 31.12.2022.

Corona-Sonderzahlung

  • Entgeltgruppen E 1 - E 8: 600 Euro
  • Entgeltgruppen E 9a - E 12: 400 Euro
  • Entgeltgruppen E 13 - 15: 300 Euro
  • Für Auszubildende: 225 Euro für 2020

Die Auszahlung erfolgt im Dezember 2020.

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch wird wie folgt erhöht:

  1. 2021: um 1 Tag von 30 auf 31 Arbeitstage
  2. 2022: um 1 Tag von 30 auf 31 Arbeitstage

Gemäß der Dienstvereinbarung kann der Urlaubsanspruch pro Jahr auch auf bis zu 34 Arbeitstage ausgedehnt werden. Allerdings führt jeder zusätzliche Urlaubstag zu einer Absenkung der Sparkassensonderzahlung (SSZ) um 7 Prozent.

Arbeitszeitverkürzung

Die Arbeitszeit wird für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost zum 01.01.2021 von 40 auf 39,5 Stunden pro Woche und zum 01.01.2022 von 39,5 auf 39 Stunden verkürzt. 

Sparkassensonderzahlung

Die Sparkassensonderzahlung wird für die Beschäftigten abgesenkt. Das Bemessungsentgelt (das Monatsentgelt im Oktober), welches zur Berechnung der Sparkassensonderzahlung dient, wird auf den Stand vom 31.03.2021 eingefroren. Auszubildende erhalten 90 % eines Tabellenentgelts. Des Weiteren erfolgt eine Absenkung:

  • 2021: auf 81,77 %
  • 2022: auf 74,77 %

Folgende Bemessungssätze und Beträge der Sparkassensonderzahlung ergeben sich:

Jahr Bemessungssatz SSZ nominell SSZ real
2020 100 % 88,77 % 88,77 %
2021 98,62 % 81,77 % 80,64 %
2022 96,88 % 74,77 % 72,44 %

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