Auszubildende im TVA-H BBiG erhalten ihre Ausbildungsentgelte nach § 8 Abs 1 TVA-H BBiG. Mit der Tarifrunde 2021 wurde eine Erhöhung der Vergütung für den Zeitraum 2022 und 2023 festgelegt. Daraus ergeben sich neue Werte der Azubi-Entgelttabellen.
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Tabelle für den Bereich TVA-H BBiG - Gültigkeit: 01.08.2022 - 31.07.2023
TVA-H BBiG | Erhöhung | entspricht | Entgelt |
1. Ausbildungsjahr |
+ 35 € | + 3,31 % | 1.091,85 € |
2. Ausbildungsjahr |
+35 € | + 3,15 % | 1.146,43 € |
3. Ausbildungsjahr |
+ 35 € | + 3,01 % | 1.196,51 € |
4. Ausbildungsjahr | + 35 € | + 2,84 % | 1.266,97 € |
Tabelle für den Bereich TVA-H BBiG - Gültigkeit: 01.08.2023 bis 31.01.2024
TVA-H BBiG | Erhöhung | entspricht | Entgelt |
1. Ausbildungsjahr |
+ 35 € | + 3,21 % | 1.126,85 € |
2. Ausbildungsjahr |
+35 € | + 3,05 % | 1.181,43 € |
3. Ausbildungsjahr |
+ 35 € | + 2,93 % | 1.231,51 € |
4. Ausbildungsjahr | + 35 € | + 2,76 % | 1.300,97 € |
Neue Übernahmeregeln für Auszubildende im TVA-H BBiG ab 1. August 2022
Auszubildende im TV-H BBiG, die mit mindestens "befriedigend" ihre Ausbildung abschließen, werden im unmittelbaren
Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern es einen betrieblichen und dienstlichen Bedarf gibt und keine personen-,
verhaltens-und betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
Es müssen zum Ende der Ausbildung ein dienstlicher oder betrieblicher Bedarf sowie eine freie zu besetzende Stelle vorliegen. Bei Einstellung sind die persönliche Eignung und die Ergebnisse der Abschlussprüfung entscheidend.
Bis zum 31. Juli 2022 werden die bisherige Übernahmeregelung beibehalten, wobei die bisherigen Regelungen in § 19 TVA-H BBiG sowie § 18a TVA-H Pflege
entsprechend wieder in Kraft gesetzt wurden.