Beamte, die kein Weihnachtsgeld erhalten, wie beispielsweise die Landesbeamten in Sachsen, können nach Ansicht des dbb und des DGB im Dezember dieses Jahres einen Widerspruch gegen die Streichung einlegen. Ein Musterschreiben soll in Kürze zur Verfügung stehen.

Die rund 32.000 Beamten in Sachsen werden für das Jahr 2011 kein Weihnachtsgeld erhalten. Das steht nun endgültig fest. Grund dafür sei, laut Aussagen des Landes, die wirtschaftliche Lage des Freistaats. So sollen etwa 23 Millionen Euro eingespart werden. Die Gewerkschaften sehen dies jedoch anders, da Sachsen angeblich eine gestiegene Konjunktur für dieses Jahr vorweisen kann.

Also warum das Weihnachtsgeld für die Landesbeamten streichen? Für den DGB steht fest: Die Beamten werden vom Land wie „Sparschweine“ behandelt, wie Markus Schlimbach, Vizevorsitzender vom DGB Sachsen, die Situation bezeichnet. Kein Weihnachtsgeld heißt Geldeinbußen für die Beamten – und dies können beispielsweise bis zu 1.000 Euro bei Polizisten sein.

Grund genug, um sich dagegen zu wehren und das mit einer Klage bzw. einem Widerspruch. Alle 34 im sächsischen Beamtenbund vertretenen Gewerkschaften und Berufsverbände wollen gegen die Streichung der Sonderzahlung Klage einreichen. Dies hatte der Beamtenbund beim Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU) angekündigt. Die Gewerkschaft ver.di hat den betroffenen Beamten bereits einen Rechtsschutz angeboten. Wer als Beamter somit einen Widerspruch gegen das gestrichene Weihnachtsgeld einlegen möchte, hat Zeit bis zum Ende des Jahres 2011.

 

Quelle: dpolg-sachsen.de

 

Siehe auch:

Pfeil RotWiderspruch und Kundgebung zur Sonderzahlung 2011