Vermögenswirksame Leistungen (VL, VwL) sind eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, um den Arbeitnehmer bei der privaten Vermögensbildung zu unterstützen. Bis zu 40 Euro kann der Arbeitgeber seinem Beschäftigten extra zukommen lassen. Wie vermögenswirksame Leistungen funktionieren und welche Möglichkeiten es zur Sparanlage gibt, haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Wie die Bezeichnung es schon vermuten lässt, sind vermögenswirksame Leistungen Zuschüsse des Arbeitgebers, die zum Vermögensaufbau des Arbeitnehmers dienen sollen. Insgesamt können bis zu 40 Euro gezahlt werden. Daneben können Arbeitnehmer vom Staat je nach Einkommensklasse Förderungen erhalten.

Was kann man mit VL machen?

Vermögenswirksame Leistungen können in Bausparverträgen, Banksparplänen, Fondssparplänen und auch in die Tilgung von Baufinanzierungen einfließen. Wichtig ist, dass sie als Anlageform eingesetzt werden.

So beteiligt sich der Arbeitgeber an der Vermögensbildung

Schritt 1: Sparanlage abschließen, die mit VL kompatibel ist

Schritt 2: Dem Arbeitgeber den Vertrag der Sparanlage vorlegen

Schritt 3: Der Arbeitgeber zahlt monatlich bis zu 40 Euro, jährlich bis maximal 480 Euro, in den Sparvertrag ein


Merke: Der Arbeitgeber entscheidet selbst, wie hoch die vermögenswirksame Leistung ausfällt. Er darf sich höchstens mit 40 Euro pro Monat an den Vermögensaufbau beteiligen. Vermögenswirksame Leistungen sind eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Einen Anspruch auf VL gibt es nicht, sofern dieser nicht im Arbeitsvertrag verankert ist.

Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?

  1. Der Arbeitnehmer schließt einen VL-fähigen Sparanlagevertrag ab und legt ihm dem Arbeitgeber vor.
  2. Der Arbeitgeber zahlt monatlich bis maximal 40 Euro in den Vertrag ein.
  3. Der Arbeitnehmer kann ebenso monatlich einen Betrag in den Sparvertrag einzahlen.
  4. Nach 7 Jahren wird das eingezahlte Geld dem Arbeitnehmer ausgezahlt.

Gibt es Voraussetzungen?

Nicht jeder Arbeitnehmer kann VwL beziehen. Folgende Voraussetzungen müssen für den Bezug von VL vorliegen.

  • der Arbeitgeber muss sich freiwillig an VwL beteiligen wollen
  • der Beschäftigte muss mindestens 17 Jahre alt sein
  • es muss ein Beschäftigungsverhältnis vorliegen
  • Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf VL

Wer kann vermögenswirksame Leistungen nutzen?

  1. Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis
  2. Teilzeitbeschäftigte und Vollzeitbeschäftigte
  3. Beamte und Soldaten
  4. Richter
  5. Auszubildende

Vermögenswirksame Leistungen: Grundlagen und Rechtliches

VL sind im fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) verankert. Zudem enthalten viele Arbeits- und Tarifverträge vermögenswirksame Leistungen. Wenn VwL nicht im Arbeitsvertrag verankert sind, so obliegt es dem Arbeitgeber, ob er sich auf Nachfrage des Arbeitnehmers an VL beteiligt.

Welche Sparanlagen sind für VwL geeignet?

Vermögenswirksame Leistungen können in verschiedene Spar-Varianten eingezahlt werden. Bewährt und häufig gewählt werden:

  • Bausparverträge
  • Banksparpläne
  • Aktienfondssparen

Mit VL können aber auch Kredite getilgt werden.

Müssen VwL versteuert werden?

Vermögenswirksame Leistungen müssen versteuert werden. Es müssen dafür auch Sozialabgaben geleistet werden. Grund: Wenn der Arbeitgeber 40 Euro VL zahlt, so steigt der Bruttolohn um genau diesen Betrag. Darauf sind dann Steuern und Sozialabgaben abzuführen.

Gibt es eine Laufzeit bei VL?

Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber in der Regel sechs Jahre eingezahlt. Das siebte Jahr gilt als Sperrjahr und wird nicht vom Arbeitgeber bespart. Nach den sieben Jahren werden die VL dem Arbeitnehmer ausgezahlt. Nach sechs Jahren wird der Anbieter des Sparplans den Arbeitnehmer informieren, dass der VL-fähige Sparplan bald ausläuft. In der Regel wird ein neuer Sparplan angeboten, der dann dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann, damit dieser auch nach den sechs Sparjahren die vermögenswirksamen Leistungen weiter zahlen kann.


Ausnahme: Bausparverträge werden länger als sieben Jahre bespart. Wie lang die Laufzeit ist, hängt von den Rahmenbedingungen des Vertrags ab.


Wie wirken sich vermögenswirksame Leistungen auf den Nettolohn aus?

Durch die Zahlung von VL erhöht sich der Bruttolohn. Darauf werden Steuern und Sozialabgaben gezahlt und der Nettolohn ermittelt. Erst dann führt der Arbeitgeber die vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen ab. Dies bedeutet, dass sich der Nettolohn verringert.

Praxisbeispiel: Ein Arbeitnehmer erhält einen Lohn von 1.860 Euro brutto. Der Arbeitgeber zahlt ihm VwL-Betrag von 40 Euro. Der Bruttolohn steigt nun auf 1.900 Euro. Nun werden sämtliche Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Nachdem dies erfolgt ist, führt der Arbeitgeber den VL-Sparbeitrag in Höhe von 40 Euro ab.

Gibt es staatliche Förderungen?

Auch der Staat beteiligt sich am Vermögensaufbau des Arbeitnehmers, sofern eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überstiegen wird. Grundsätzlich existieren zwei Förderungsmöglichkeiten durch den Staat:

  1. durch die Arbeitnehmersparzulage
  2. durch die Bausparprämie

Die Arbeitnehmersparzulage wird mit Ausnahme des Banksparplans bei allen VL-fähigen Sparplänen gezahlt. Bei der Bausparprämie gibt es bestimmte Einschränkungen. Die Prämie kann nur in Verbindung mit einem Bausparvertrag erhalten werden und dann nur, wenn das angesparte Vermögen auch für die Immobilie verwendet wird.

Tabelle: Staatliche Förderungen bei VL-Sparen

Spar-Variante Staatliche Förderung max. versteuerndes Einkommen Höhe der Förderung pro Jahr
Bausparvertrag Arbeitnehmersparzulage 17.900 € 9,0 % der Einzahlungen, max. 43 €
Wohnungsbauprämie 25.600 € 8,8 % der Einzahlungen, max. 45 €
Aktienfondssparen Arbeitnehmersparzulage 20.000 € 20 % der Einzahlungen, max. 80 €
Banksparplan keine - -
Tilgung Baukredit Arbeitnehmersparzulage 17.900 € 9,0 % der Einzahlungen, max.43 €

Bedingungen der staatlichen Förderungen bei VL-Sparen

Ob der Staat dem Arbeitnehmer eine Förderung gewährt, hängt von seinem versteuernden Einkommen ab. Dieses ist in der Regel das Bruttogehalt, bei Familien das Bruttogehalt abzüglich der Kinderfreibeträge.

Vermögenswirksame Leistungen bei Jobwechsel

Der Jobwechsel gestaltet sich hinsichtlich des VL-Sparens unkompliziert. Der neue Arbeitgeber benötigt eine Bescheinigung des VL-Anbieters oder eine Kopie des Sparplanes. Auch wenn der neue Arbeitgeber keine VL anbietet, können die Beiträge vom Arbeitnehmer selbst weitergezahlt werden.


Merke: Sobald ein VL-Vertrag nicht bespart wird, wird er automatisch stillgelegt. Die bisher eingezahlten Beiträge bleiben dann im Depot liegen und entwickeln sich gemäß der Verzinsung des VL-Vertrags. Aufpassen müssen Arbeitnehmer bei den VL-Vertragsbedingungen. Einige Anbieter verlangen eine bestimmte Anzahl an Einzahlungen im Jahr, um den Vertrag aufrechtzuerhalten.

Kann man VL-Beiträge rückwirkend vom Arbeitgeber einfordern?

Beiträge von vermögenswirksamen Leistungen können auch rückwirkend vom Arbeitgeber angefragt werden. Dies gilt jedoch nur für das laufende Jahr. Schließt ein Arbeitnehmer einen VL-fähigen Sparvertrag beispielsweise im Juli ab, so kann er vom Arbeitgeber die versäumten sechs Monate anfragen. Für die letzten Jahre ist jedoch keine rückwirkende Zahlung möglich.

Video: Einfach erklärt: Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Quelle: youtube.com


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