Die Bundesregierung will unter anderem mit der Einführung eines Personalgewinnungszuschlags hoch ausgebildete Fachkräfte für den öffentlichen Dienst gewinnen. Der Personalgewinnungszuschlag ist Teil des neuen Gesetzentwurfs, den die Regierung vorgelegt hat und der wesentliche Änderungen im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) enthält. 

Das „Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ sieht folgende Änderungen für Beamte, Soldaten und weitere Beschäftigte im öffentlichen Dienst, ausgenommen Beschäftigte nach TVöD und TV-L, vor:

  1. 1.Einführung eines Personalgewinnungszuschlags
  2. 2.Beschäftigte mit einer Verringerung ihrer Bezüge bei Versetzung in den Bundesdienst, sollen einen Ausgleich erhalten
  3. 3.Anerkennung von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten zum besseren Berufseinstieg
  4. 4.IT-Fachkräfte im gehobenen Dienst sollen bessere Einstiegsmöglichkeiten erhalten
  5. 5.Ärzte und Ärztinnen im Bereitschaftsdienst und in der Rufbereitschaft in Bundeswehrkrankenhäusern erhalten eine Verbesserung ihrer Besoldung

Ferner sollen folgende Punkte aufgegriffen und geändert werden:

  1. 1.Beamte auf Probe vor dem 27. Lebensjahr sollen schon vor Vollendung des 27. Lebensjahres zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden können
  2. 2.Der Familienzuschlag soll in seinem Reglement vereinfacht werden
  3. 3.Polizeibeamte im Ausland erhalten unter Berücksichtigung bestimmter Regelungen eine Verpflichtungsprämie
  4. 4.Einführung zwei neuer Stellenzulagen in der Bundeswehr
  5. 5.Die bisher geleistete Polizeizulage in der Bundesfinanzverwaltung soll neu strukturiert werden
  6. 6.Das Bundespolizeibeamtengesetz soll um eine Regelung zur Rückerstattung der Fortbildungskosten erweitert werden
  7. 7.Die versorgungsrechtlichen Regelungen zur eingeschränkten Berücksichtigung von Ausbildungs- und Zurechnungszeiten wegen einer Freistellung sollen aufgehoben werden

Durch die Änderungen entstehen Mehrausgaben in Höhe von 11,9 Millionen Euro jährlich, die jedoch durch eine Aufteilung in Einzelpläne den Bundeshaushalt kaum belasten. Durch die Änderung beim Familienzuschlag Stufe 1 wird der verwaltungstechnische Aufwand verringert, wodurch die Besoldungsstellen entlastet werden.

Quelle: edrucksachen.de