Die GEZ, die Rundfunkgebühr von ARD und ZDF, das ursprünglich aus den 1950er Jahren stammt, könnte sich nun bald erhöhen. Bis Ende April 2023 haben die öffentlich-rechtlichen Sender Zeit, ihren finanziellen Bedarf bei der dafür zuständigen Kommission anzumelden. Bekannt ist jetzt bereits, dass die Rechnungen der ARD sich anscheinend auf ein Plus von mehr als acht Prozent summieren. Der WDR kündigt einen Mehrbedarf an.

So hoch sind die GEZ-Gebühren aktuell

Zeitraum GEZ-Gebühr
2024 - 2028 19,91 Euro*
ab 1.08.2021 - 2024 18,36 Euro
1.04.2015 - 31.07.2021 17,50 Euro
2009 - 31.03.2015 17,98 Euro
2005 - 2009  17,03 Euro
2002 - 2005  16,15 Euro
2001 - 2002 31,58 DM
1997 - 2001 28,25 DM
1992 - 1997 23,80 DM
1990 - 1992 19,00 DM
1988 - 1990 16,60 DM
1983 - 1988 16,25 DM
1979 - 1983 13,00 DM
1974 - 1979 10,50 DM
1970 - 1974 8,50 DM
1953 - 1970 7,00 DM

* Die GEZ-Gebühr wurde noch nicht festgelegt und basiert auf einen Vorschlag der WDR. 


Wann erfolgt eine Befreiung von der Rundfunkgebühr?

Eine Befreiung von der GEZ-Gebühr ist möglich, wenn eine Sozialleistung bezogen wird. Folgende Sozialleistungen werden laut dem Beitragsservice anerkannt:

  • Bürger­geld ein­schließ­lich Leistun­gen nach § 22 Sozial­gesetz­buch (SGB) II - Be­freiungs­grund 403 b
  • Blinden­hilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungs­grund 410
  • Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungs­grund 402
  • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungs­grund 408
  • Hilfe zum Lebens­unter­halt gemäß SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundes­ve­rsorgungs­gesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungs­grund 401
  • Leistun­gen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG), Berufs­aus­bildungs­beihilfe, Ausbildungs­geld nach §§ 122ff. SGB III, sofern nicht mehr bei den Eltern wohnhaft - Befreiungsgründe 405 a, b, c
  • Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften (Landespflegegeldgesetze) - Befreiungs­grund 407
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
  • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz - Befreiungs­grund 404

Die Firmierung der GEZ im Jahr 2013

Die GEZ wird ab 01. Januar 2013 zum "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" umbenannt und fordert von jedem Haushalt ab sofort eine Einheitsgebühr von 17,98 Euro pro Monat, die angeblich vorrangig zur Finanzierung der Fußballrechte eingesetzt wird.

Die GEZ firmiert sich neu, und zwar zum „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Und mit der Umbenennung des Unternehmens wird auch das bisherige Gebührenmodell, das aus den 50er Jahren stammt und eine Gebühr pro genutztes Medium vorsah, umgewandelt in ein Modell, welches nun einen Einheitsbetrag von 17,98 Euro unabhängig der genutzten Medien pro Haushalt verlangt.

GEZ passt sich an die Moderne an

Begründet wird dies mit der Zeitenwende. Haben sich doch die alten Zeiten mit Röhrenfernseher zu Smartphones mit Internetzugang gewandelt. Was für die rechtlich-öffentlichen Sender eine Anpassung an die Moderne ist und schon längst überfällig war, so ist dies für viele Verbraucher rechtswidrig und eine Zwangsmaßnahme. Denn abmelden kann man sich als Verbraucher nicht mehr. Die Gebühr wird fällig, auch wenn man keine Medien besitzt oder diese nicht nutzt. Eine Wahl besteht somit nicht. Die Gebühr muss bezahlt werden.

17,98 Euro werden pro Monat fällig

Ab sofort gilt nun der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat für jeden Haushalt in Deutschland, ganz egal wie viele Personen in diesem Haushalt leben oder wie viele Medien genutzt werden. Der Einheitsbetrag gilt für alle Personen, ausgenommen für taubblinde Menschen. Diese können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

Zumindest eine Minderung auf 5,99 Euro pro Monat können Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „RF“ im Ausweis beantragen. Personen, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG beziehen, können auf Antrag hin ebenso eine Minderungen oder sogar eine Befreiung von den Gebühren erzielen.