Die GEZ, die Rundfunkgebühr von ARD und ZDF, das ursprünglich aus den 1950er Jahren stammt, könnte sich nun bald erhöhen. Bis Ende April 2023 haben die öffentlich-rechtlichen Sender Zeit, ihren finanziellen Bedarf bei der dafür zuständigen Kommission anzumelden. Bekannt ist jetzt bereits, dass die Rechnungen der ARD sich anscheinend auf ein Plus von mehr als acht Prozent summieren. Der WDR kündigt einen Mehrbedarf an.
So hoch sind die GEZ-Gebühren aktuell
Zeitraum | GEZ-Gebühr |
2024 - 2028 | 19,91 Euro* |
ab 1.08.2021 - 2024 | 18,36 Euro |
1.04.2015 - 31.07.2021 | 17,50 Euro |
2009 - 31.03.2015 | 17,98 Euro |
2005 - 2009 | 17,03 Euro |
2002 - 2005 | 16,15 Euro |
2001 - 2002 | 31,58 DM |
1997 - 2001 | 28,25 DM |
1992 - 1997 | 23,80 DM |
1990 - 1992 | 19,00 DM |
1988 - 1990 | 16,60 DM |
1983 - 1988 | 16,25 DM |
1979 - 1983 | 13,00 DM |
1974 - 1979 | 10,50 DM |
1970 - 1974 | 8,50 DM |
1953 - 1970 | 7,00 DM |
* Die GEZ-Gebühr wurde noch nicht festgelegt und basiert auf einen Vorschlag der WDR.
Wann erfolgt eine Befreiung von der Rundfunkgebühr?
Eine Befreiung von der GEZ-Gebühr ist möglich, wenn eine Sozialleistung bezogen wird. Folgende Sozialleistungen werden laut dem Beitragsservice anerkannt:
- Bürgergeld einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II - Befreiungsgrund 403 b
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungsgrund 410
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungsgrund 402
- Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungsgrund 408
- Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungsgrund 401
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III, sofern nicht mehr bei den Eltern wohnhaft - Befreiungsgründe 405 a, b, c
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze) - Befreiungsgrund 407
- Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Befreiungsgrund 404
Die Firmierung der GEZ im Jahr 2013
Die GEZ wird ab 01. Januar 2013 zum "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" umbenannt und fordert von jedem Haushalt ab sofort eine Einheitsgebühr von 17,98 Euro pro Monat, die angeblich vorrangig zur Finanzierung der Fußballrechte eingesetzt wird.
Die GEZ firmiert sich neu, und zwar zum „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Und mit der Umbenennung des Unternehmens wird auch das bisherige Gebührenmodell, das aus den 50er Jahren stammt und eine Gebühr pro genutztes Medium vorsah, umgewandelt in ein Modell, welches nun einen Einheitsbetrag von 17,98 Euro unabhängig der genutzten Medien pro Haushalt verlangt.
GEZ passt sich an die Moderne an
Begründet wird dies mit der Zeitenwende. Haben sich doch die alten Zeiten mit Röhrenfernseher zu Smartphones mit Internetzugang gewandelt. Was für die rechtlich-öffentlichen Sender eine Anpassung an die Moderne ist und schon längst überfällig war, so ist dies für viele Verbraucher rechtswidrig und eine Zwangsmaßnahme. Denn abmelden kann man sich als Verbraucher nicht mehr. Die Gebühr wird fällig, auch wenn man keine Medien besitzt oder diese nicht nutzt. Eine Wahl besteht somit nicht. Die Gebühr muss bezahlt werden.
17,98 Euro werden pro Monat fällig
Ab sofort gilt nun der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat für jeden Haushalt in Deutschland, ganz egal wie viele Personen in diesem Haushalt leben oder wie viele Medien genutzt werden. Der Einheitsbetrag gilt für alle Personen, ausgenommen für taubblinde Menschen. Diese können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.
Zumindest eine Minderung auf 5,99 Euro pro Monat können Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „RF“ im Ausweis beantragen. Personen, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG beziehen, können auf Antrag hin ebenso eine Minderungen oder sogar eine Befreiung von den Gebühren erzielen.