Obwohl die Steuererklärung für das Jahr 2014 bis zum 31. Mai abgegeben werden musste, sind viele Steuerpflichtige in Nordrhein-Westfalen zu spät dran. Berthold Luyten, ein Steuer- und Unternehmensberater aus Nettetal meint jedoch, dass meistens auch verspätete Steuererklärungen von den Finanzämtern ohne eine Strafgebühr angenommen werden.
Zudem könnte man eine Fristverlängerung jederzeit beantragen. Diese würde dann bis zum bis 30. September gelten. Steuerzahlern, die sich im elektronischen Elster-System registriert hätten, würde laut Finanzministerium Zeit bis Ende Juli gewährt werden.
Selbständige und Freiberufler sind zur Steuererklärung verpflichtet
Obwohl nicht alle Bürger zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wären, rät der Bund der Steuerzahler dazu. Denn es sind Erstattungen von ca. 800 Euro möglich. Die Pflicht zur Steuererklärung haben alle Freiberufler und Selbstständigen, Arbeitnehmer mit Zusatzeinkommen oder solche, denen Freibeträge gewährt wurden. Auch Ehepartner, die sich für die Steuerklassenkombination 3 und 5 entschieden haben, müssen eine Steuererklärung abgeben.
Auch Ausgaben für Riester- und Rürup-Verträge können steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt jedoch nur, wenn der Steuervorteil größer ist als die gewährte Zulage. Das trifft oft bei besser verdienenden Arbeitnehmern zu.
Außergewöhnliche Belastungen können steuerlich abgesetzt werden
Falls die jährlichen Kosten für Arztbesuche, Pflege oder eine Ehescheidung eine Obergrenze, die sogenannte "zumutbare Belastung" übersteigen, können auch diese steuerlich abgesetzt werden. Diese Obergrenze wird abhängig vom jeweiligen Einkommen und der Anzahl der Kinder berechnet. In diesem Jahr wird der Bundesfinanzhof allerdings darüber entscheiden, ob die zumutbare Belastung bei Krankheiten korrekt berechnet wird (Aktenzeichen IV R 32/13).
Auch angefallene Kosten für Gärtner, Haushaltshilfen oder Handwerker können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder als Handwerkerleistungen in die Steuererklärung eingetragen werden. Das gilt nur, wenn überwiesene Rechnungen vorliegen, ausschlaggebend ist auch der Arbeitsanteil eines Projektes, nicht die Materialkosten.
Berufliche Umzüge und Betreuungskosten geltend machen
Auch ein Umzug, der aus beruflichen Gründen erfolgt, kann teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Die Kosten für eine Kinderbetreuung fallen unter Sonderausgaben, wenn es ein Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahren ist und eine Summe von 4000 Euro nicht übersteigt. Allerdings müssen diese Ausgaben belegbar sein, auch wenn sie an eine Tagesmutter gingen.
Bei Spenden für gemeinnützige Organisationen können auch bis zu 20% des Einkommens steuerlich abgesetzt werden. Wenn die Spendebeträge 200 Euro nicht übersteigen, reicht zum Nachweis ein Kontoauszug, bei höheren Summen wird eine Bescheinigung verlangt.