Der Arbeitsnehmer kennt die Steuergruppen 1 bis 6. Diese unterscheiden sich durch die jeweils gewährten Freibeträge bzw. die Abzüge vom Bruttolohn. Wer und wie in der sechsten Steuerklasse besteuert wird, wird in der folgenden Übersicht gezeigt.
Steuerklasse 6 für Nebenjobs
Die sechste Steuerklasse gilt für diejenigen Arbeitnehmer, die außer der Hauptbeschäftigung auch noch Nebentätigkeiten ausüben. Dazu zählen auch Rentner, die neben ihrer Rente einen Zuverdienst durch einen Nebenjob haben. Diese Nebenjobs werden dann nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert.
Lohnsteuerkarte schnell abgeben
Arbeitnehmer werden auch in die sechste Lohnsteuergruppe eingeordnet, wenn sie ihrem Arbeitgeber bei Aufnahme einer Tätigkeit keine Lohnsteuerkarte abgeben. Dadurch soll der Arbeitnehmer ermahnt werden, seine Lohnsteuerkarte so schnell wie möglich einzureichen, damit sein Einkommen nicht mit den hohen Abzügen der sechsten Steuergruppe versteuert wird. Da die Aufnahme einer Tätigkeit heute aber elektronisch erfasst wird, ist das für den Arbeitnehmer meist nicht problematisch.
Keine Freibeträge vorgesehen
In der sechsten Lohnsteuerklasse sind keinerlei Freibeträge vorgesehen. Der Arbeitnehmer kann lediglich einen Altersentlastungsbetrag geltend machen. Daher unterliegt ein Einkommen, das so versteuert wird, sehr hohen Abgaben. Das wird besonders deutlich, wenn man sie mit der ersten oder der dritten Steuerklasse vergleicht. In Steuerklasse 1 werden Freibeträge in Höhe von 8620 Euro gewährt. In Steuerklasse 3 sind es sogar 16.320 Euro.
Die hohen Abzüge in der sechsten Lohnsteuerklasse kommen zustande, da davon ausgegangen wird, dass der Arbeitnehmer in seiner Hauptbeschäftigung in einer anderen Steuerklasse bereits von Freibeträgen profitieren kann. Wenn das nicht zutrifft, kann er nicht verwendete Freibeträge auch in der sechsten Steuerklasse anrechnen lassen.
Wahl der Steuerklasse gut überlegen
Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse, kann er selbst entscheiden, in welchem er die sechste Lohnsteuerklasse angibt. Diese Wahl muss natürlich gut überlegt sein. Am besten eignet sich die Beschäftigung mit dem geringsten Einkommen, da man so den höchsten Nettogesamtbetrag erzielen kann.