Anders als bei der Steuerklassenkombination 3 und 5 entscheiden sich für die Steuerklasse 4 Eheleute, die in etwa gleich viel verdienen. Man kann die Abzüge der Steuerklassen 1 und 4 vergleichen, wobei in der Steuerklasse 4 noch der Kinderfreibetrag dazu kommt. Doch wie sehen die Abzüge für die Lohnsteuer genau aus?

Fünf Abzüge bei der Steuerklasse 4

Jedes Paar kann bis zu fünf Abzüge geltend machen. Das sind im Einzelnen:

  • Grundfreibetrag (8130 €)
  • Pauschbetrag für Arbeitnehmer (1000 €)
  • Pauschbetrag für Sonderausgaben (36 €)
  • Vorsorgepauschale(1841 €)
  • Kinderfreibetrag (3504 €)

In Summe kommt man auf 10.881,99 €, wobei die Beträge sich jedes Jahr auch geringfügig verändern können. Beim Vergleich fällt auf, dass der Kinderfreibetrag im Vergleich mit anderen Steuerklassen eher niedrig ist. Das hängt damit zusammen, dass der andere Partner die gleiche Höhe des Kinderfreibetrages erhält und somit der Betrag wieder ausgeglichen ist.

Steuerklasse 4 – für wen sie sinnvoll ist

Paare sollten sich für die Steuerklasse 4 entscheiden, wenn das Einkommen ungefähr gleich hoch ist. Als Faustregel gilt, dass einer bis höchstens 60 Prozent des Familieneinkommens verdient. Immer zu überlegen ist, ob es nicht sinnvoller ist, die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 zu beantragen. Das zum Beispiel wäre der Fall, wenn ein Partner staatliche Transferleistungen beziehen wird. Denn dann sinkt das Einkommen deutlich. Die neue Steuerklasse sollte man vorausschauend beantragen, denn Finanzamt und Ehepaar haben andere Interessen: Ersteres möchte die staatlichen Leistungen senken, könnte sich also quer stellen. Die Eheleute möchten einen finanziellen Vorteil erreichen.

Was bedeutet Steuerklasse 4 mit Faktor?

Wenn sich Ehepaare entscheiden, den sogenannten Faktor zu integrieren, dann sorgt dieser dafür, dass die Eheleute nur so viel Lohnsteuer zahlen, wie sie zum gemeinsamen Familieneinkommen beitragen. Alle Abzüge werden durch den Faktor verändert, der aber immer vom individuellen Fall abhängig ist.