Die Steuerklasse 2 wird häufig als „Steuerklasse mit Kind“ bezeichnet. Arbeitnehmer, die in Steuerklasse 2 eingruppiert sind, profitieren durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Das ist eine deutlich größere Begünstigung, als übliche Abzüge in anderen Steuerklassen.
Sechs Freibeträge für Arbeitnehmer
Wenn man die Lohnsteuerabzüge für das Jahr 2017 darstellt, so ergibt sich zunächst ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.820 Euro, ein Pauschbetrag von 1000 Euro für Arbeitnehmer, 36 Euro für Sonderausgaben, und 7.356 Euro beträgt der Freibetrag für ein Kind. Dazu kommt der mit 1.908 Euro angesetzte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Vorteile nur mit Kind im Haushalt
Alle Vergünstigungen der Steuerklasse 2 gelten aber nur für Arbeitnehmer, die allein ein Kind zu versorgen haben. Sie müssen also vom Ehepartner dauerhaft getrennt sein, geschieden oder verwitwet. Das Kind muss den Erstwohnsitz im gleichen Haushalt wie der Arbeitnehmer haben, Kindergeld erhalten. Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag muss auch gewährleistet sein, da sonst nur ein Ausweichen auf eine andere Steuerklasse möglich ist.
Unterstützung für Familien
Die Vorteile in der zweiten Steuerklasse spiegeln das Ziel des Bundespolitik, Familien stärker zu unterstützen. Auch wer ein Kind ohne Partner groß zieht, soll keine soziale Notlage erleben. Die gewährten Freibeträge und die gesenkte Lohnsteuer sollen den zur Verfügung stehenden Nettobetrag und damit das Auskommen der Familie verbessern.