Auch im Jahr 2014 gibt es einige Änderungen im Steuerrecht zu beachten. Nachfolgend sind die wesentlichen Neuregelungen aufgeführt.
Einkommensteuertarif
Beim Einkommensteuertarif wurde in zwei Etappen der Grundfreibetrag mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression angehoben. Bei einer Einzelveranlagung bleibt somit im Jahr 2014 ein Grundfreibetrag von 8.354 Euro und bei einer Zusammenveranlagung ein Freibetrag von 16.708 Euro steuerfrei.
Reisekostenrecht
Für Berufsgruppen, die auswärts beschäftigt sind, gibt es im Jahr 2014 finanzielle Veränderungen, bei denen Vereinfachungen im steuerlichen Reisekostenrecht im Vordergrund stehen.
Eine Verpflegungspauschale von 12 Euro kann als Werbungskosten abgezogen oder steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden, wenn der Arbeitenehmer auswärtig für mehr als 8 Stunden tätig ist. Eine Verpflegungspauschale für mehrtägige auswärtige Tätigkeiten kann ohne Prüfung für den An- und Abreisetag von je 12 Euro gewährt werden.
Gemeinnützigkeit
Durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz treten im Jahre 2014 auch Änderungen im Bereich der Gemeinnützigkeit ein. Diese umfassen eine Neuordnung in der Rücklagenbildung und Flexibilisierung der freien Rücklagen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Vermögensausstattung einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft. Auch wird es 2014 möglich sein, dass gemeinnützige Einrichtungen ihre gebundenen Mittel einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zuwenden.
Durch die Lockerung des Endowment-Verbots ist es nun auch möglich, dass eine Stiftung selbst als Stifterin tätig werden kann.
Wohn-Riester
Flexibler und einfacher werden auch die Regelungen der Eigenheimrente in der privaten Altersvorsorge. Für den Aufbau von selbst genutztem Wohneigentum kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvermögen flexibler eingesetzt werden. Erweitert werden hierzu unter anderem die Möglichkeiten zur Entnahme des Geldes. Somit können künftig Anleger das angesparte Geld auch für eine Umschuldung eines Kredits oder Darlehens nehmen, wenn damit eine Immobilie angeschafft oder gebaut wurde. Das Geld kann jederzeit entnommen werden. Ebenso ist eine Entnahme für die Finanzierung eines Barriere reduzierenden Umbaus der eigenen Wohnung möglich, sodass Anleger eine selbst genutzte Wohnimmobilie altersgerecht umbauen können.
Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit
Auch Aufwendungen, die der Absicherung von Berufsunfähigkeit und verminderter Erwerbsfähigkeit dienen, können künftig besser steuerlich geltend gemacht werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die gleichzeitige Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung im Rahmen von Altervorsorgeverträgen erweitert und die Wechselkosten bei einem privaten Riestervertrag eingeschränkt werden.
Unternehmenssteuerrecht
Ab dem Jahr 2014 gilt auch für steuerliche Organschaften, also gemeinsam besteuerte Unternehmen einer Unternehmensgruppe, ein weiter vereinfachtes Unternehmenssteuerrecht. Steuerrechtliche Regelungen und außersteuerrechtliche Normen wurden an das Kapitalanlagengesetzbuch angepasst, was besonders das Investmentsteuerrecht betrifft. Ein neuer Typ von Investmentfonds für die multinationale Bündelung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen wurde eingeführt.
FATCA
Die USA hat eine neue Grundlag geschaffen, um das FATCA-Abkommen und künftiger ähnlicher Abkommen mit anderen Staaten umzusetzen. FATCA bedeutet „US-amerikanische Foreign Account Tax Compliance Act“. Zur künftigen Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist demnach vorgesehen, dass Finanzinstitute, die nicht in den USA ihren Sitz haben, der USA Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen.
Umsatzsteuer
Ab dem Jahr 2014 wird im Rahmen der Umsatzsteuer eine Ermäßigung der Steuer für Gegenstände der Kunst und von Sammlungen auf ein unionsrechtliches Maß beschränkt werden. Bei Kunstgegenständen tritt eine pauschale Differenzbesteuerung in Kraft.
Kraftfahrzeugsteuer
Ab 1. Januar 2014 wírd eine für Personenkraftwagen mit erstmaliger Zulassung geregelte Absenkung des steuerfreien Teils des CO2-Wertes wirksam. Dabei wird die Basismenge wie im Kraftfahrzeugsteuergesetz ( KraftStG) von 2009 von 110 g/km auf 95 g/km gesenkt.
Ausweitung der Wirtschaftszone
Zum Versicherungssteuergesetz zählt ab dem Jahr 2014 ab der sogenannten Basislinie die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (ASW). Diese betrifft das Gebiet des Küstenmeeres bis zu einer Ausdehnung von 200 Seemeilen. Davon sind beispielsweise die Versicherung von Offshore-Anlagen in der Nord- und Ostsee betroffen. Auch Verfahrensregelungen im Versicherungssteuer- und Feuerschutzsteuerrecht unterliegen Änderungen. Eine gesetzliche Freibetragsregelung zugunsten ländlicher Brandunterstützungsvereine ist auch darin enthalten. Diese tritt ein, wenn die anlässlich eines einzelnen Schadensfalls erhobene Umlage den Betrag von 5.500 Euro nicht überschritten wird, denn erst dann wird das an den ländlichen Brandunterstützungsverein gezahlte Versicherungsentgelt nicht besteuert.
Weitere Änderungen
Weitere einkommenssteuerrechtliche Änderungen treten bei der Anhebung des Höchstbetrags von Unterhaltsleistungen für die Veranlagungszeiträume 2013 auf 8.130 Euro und für 2014 auf 8.354 Euro und bei Vereinfachungen bei der Berücksichtigung von Vorsteuerberichtigungsbeträgen ein. Zudem ergeben sich neue Regelungen zur Behandlung im Bilanzsteuerrecht, welche durch Regelungen ergänzt werden, die eine missbräuchliche Gestaltungen im Falle einer Konzernzugehörigkeit verhindern. Eine weitere Änderung gibt es im Bereich des Wirtschaftsgütererwerbs im Umlaufvermögen zur Bekämpfung von diversen Modellen der Steuergestaltung.
Die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen wurde nun dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen. Künstlerische, sportliche, artistische und unterhaltende Darbietungen, Rechteüberlassungen und Aufsichtsratstätigkeiten sind ab sofort dort anzumelden.