Bei den Worten „kalte Progression“ horchen viele Steuerzahler auf. Dass der Staat den Arbeitnehmern eine steigende Steuerlast auferlegt, verunsichert viele. Gemeint ist hier, dass die Steuerlast im Vergleich zur Inflation überproportional steigt. Wird das Einkommen parallel zur Inflation dann angehoben, kommen Arbeitnehmer in eine höhere Steuerklasse.
Bei einem Einkommen von 13.500 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 23 Prozent und steigt bis zum Spitzensteuersatz mit jedem weiteren Euro an. Dies erklärte Uwe Rauhöft vom NVL (Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine) gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Die Welt“. Von einer Lohnerhöhung bleibe netto nur noch die Hälfte übrig.
Seit Anfang April hat sich jedoch etwas verändert, denn viele Arbeitnehmer profitieren jetzt von einem erhöhten Grundfreibetrag, und zwar rückwirkend zum Jahresbeginn. Dabei musste die gesetzliche Grundlage für die Anhebung von ehemals 8.004 Euro auf 8.130 Euro einen Nebenweg über den Vermittlungsausschuss gehen. Die Unternehmen konnten die Lohnprogramme erst Anfang Februar ändern, nachdem der Bundesrat dem Kompromiss zustimmte, denn die Neuregelung konnte zum Jahresanfang nicht in Kraft treten, so Rauhöft gegenüber dem Nachrichtenmagazin.
Dank dieser Verzögerung dürfte die Lohnberichtigung zunächst auf der Lohnabrechnung der Steuerzahler etwas üppiger aussehen, denn sie ist schließlich für vier Monate fällig. Allerdings behaupten Experten, dass große Sprünge mit dieser Entlastung nicht zu machen sind. So erklärte der Berliner Steuerrechtsexperte Frank Hechtner, dass Steuerzahler je nach Steuerklasse lediglich mit einer monatlichen Entlastung von 1,67 bis 4,80 Euro rechnen können.
Steuerzahler sollten nicht unruhig werden, wenn sie noch keine deutliche Veränderung auf ihrer Lohnabrechnung bemerken, denn es hängt immer davon ab, welcher Lohnsteuerdatenanbieter die Lohnabrechnung vornimmt und ob die Lohnsteuerberichtigung bereits Anfang April eingepflegt wurde. Datev stellte erst jetzt um, sodass die dort bearbeiteten Lohnabrechnungen mit dem Plus in den Monat April gingen.
Bußgelderhöhung für Autofahrer
Ab April lohnt sich das regeltreue Verhalten im Straßenverkehr, denn die Verwarngelder für Autofahrer bei abgelaufener Parkzeit oder fehlendem Parkschein wurden jetzt angehoben. Beim Parken ohne Parkschein oder dem Überschreiten der erlaubten Parkdauer bis zu 30 Minuten sind jetzt zehn statt ehemals fünf Euro fällig.
Aber auch längere Überschreitungen sind jetzt teurer. So muss der Autofahrer bei einer Überschreitung von bis zu einer Stunde 15 Euro, für zwei Stunden 20 Euro, für drei Stunden 25 Euro und für noch längere Verstöße 30 Euro zahlen. Jedoch bleibt der Höchstsatz in Höhe von 35 Euro bestehen, wenn Behindertenparkplätze oder Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden.
Auch wenn viele Autofahrer der Meinung sind, dass das Falschparken meist günstiger ist, als einen Parkschein zu kaufen, sollte beachtet werden, dass sich das Bußgeld entsprechend erhöht, wenn die Ordnungsbeamten die Parkdauer notieren. Hiervor warnt auch die Sprecherin Katharina Bauer vom ADAC.
Bußgelderhöhung für Radfahrer
Nicht nur das Überschreiten der Parkzeit wird für Autofahrer teurer – auch für Fahrradfahrer sind die Verstöße jetzt teurer geworden. So betrifft die Erhöhung von fünf auf zehn Euro auch die Radverkehrsverstöße im Verwarnungsgeldbereich.
Benutzt ein Radfahrer nicht den Radweg, muss ab sofort mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Wer mit seinem Rad eine rote Ampel überfährt, dem drohen eine Geldbuße von mindestens 45 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Laut Katharina Bauer, der Sprecherin des ADAC, sollen diese Maßnahmen das Verkehrssicherheitsprogramm des Verkehrsministeriums entsprechend unterstützen und auch die Sicherheit im Radverkehr verbessern. Jedoch hat diese Bußgeldanhebung im Bagatellbereich nach Ansicht des ADAC allenfalls einen symbolischen Charakter. So erklärte Bauer auch, dass vermehrte Verkehrskontrollen nötig sind, um die Verkehrsmoral der Radfahrer voranzutreiben.
Krankenkassen übernehmen Zahnarztkosten für Hausbesuch
Es gibt nicht nur Neuerungen im Steuer- und Verkehrsrecht, sondern auch für gesetzliche Krankenversicherte. Die Praxisgebühr wurde längst abgeschafft und jetzt können sich Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder pflegebedürftige Menschen eine zahnärztliche Betreuung zu Hause von der Krankenkasse bezahlen lassen. Hierfür haben die Krankenkassen etwa 20 Millionen Euro im Jahr einkalkuliert.
Quelle: welt.de