Wie für Verbraucher treten auch Änderungen für den öffentlichen Dienst ab November 2024 ein. Dazu gehören Verordnungen für Physiotherapie, die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer und Geschlechtsänderungen. Alle wichtigen Änderungen für den öffentlichen Dienst erfahren Sie nachfolgend.

Ab 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ab 01. November 2024 können Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihren Vornamen und ihr Geschlecht beim Standesamt ändern lassen. Dies betrifft insbesondere transsexuelle Beschäftigte. Im "Gutachten: Geschlechtliche Vielfalt im öffentlichen Dienst. Empfehlungen zum Umgang mit Angleichung und Anerkennung des Geschlechts im öffentlichen Dienst" sind dazu Leitsätze verankert wie die beiden nachfolgenden:

  • Für jede Behörde oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes ist eine Stelle zuständig, die Beschäftigte oder Bewerber_innen bei Bedarf, insbesondere vor oder in der Phase der Angleichung bzw. Anerkennung des Geschlechts, berät.
  • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen in der Lage sein, mit der Verschiedenheit und Vielfalt der Belegschaft umzugehen (Diversity-Kompetenz). Von ihnen wird erwartet, dass sie eine diversitätsbewusste Haltung entwickeln und alle Personen respektvoll und unvoreingenommen behandeln.

Blankoverordnung für Physiotherapie kann ausgestellt werden

Ab November 2024 können sich Beschäftigte im öffentlichen Dienst von ihrem Hausarzt eine Blankoverordnung für die Physiotherapie für Schultererkrankungen ausstellen lassen. Dabei entfallen Angaben zur Therapie. Schultererkrankungen kommen im öffentlichen Dienst insbesondere im Pflegebereich, in Kitas, im Bau- und Straßenverkehrswesen, aber auch bei der Polizei vor. Zu ihnen zählen Frakturen, Luxationen, Läsionen und Verbrennungen. Auch Beschäftigte im Büro leiden oft unter Schulterproblemen. Hier sind es meist Muskelverspannungen, die zu Schmerzen führen und von Physiotherapeuten gelöst werden müssen.

Personalausweis und Reisepass können postalisch zugesandt werden

Eine zeitliche Entlastung für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst kommt ab November 2024, denn dann können sich alle Beschäftigten ihren neu beantragten Personalausweis oder Reisepass postalisch zusenden lassen. Der Versand kostet 15 Euro. Eine flächendeckende Verfügbarkeit des Versandservices soll jedoch erst ab Mai 2025 möglich sein. Nach wie vor können alle Ausweisdokumente auch beim Bürgerbüro vor Ort abgeholt werden.

So viel kosten Ausweisdokumente in Deutschland

Art des Ausweisdokuments Gebühren
Personalausweis (unter 24 Jahren) 22,80 Euro
Personalausweis (ab 24 Jahren) 37 Euro
vorläufiger Personalausweis 10 Euro
Antrag im beliebigen Bürgeramt außerhalb des Wohnsitzes zusätzlich 13 Euro
Antrag im beliebigen Bürgeramt mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich 30 Euro
Antrag bei konsularische oder diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zusätzlich 41 Euro
Reisepass (unter 24 Jahren) 37,50 Euro
Reisepass (ab 24 Jahren) 70 Euro
vorläufiger Reisepass 26 Euro
Express-Bestellverfahren zusätzlich 32 Euro

Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer 

Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst können neben ihrer Hauptbeschäftigung eine Nebenbeschäftigung ausüben, die je nach Beschäftigungsart genehmigungspflichtig ist (Beispiel Beamte). Die Nebenbeschäftigung darf in ihrem Arbeitsumfang nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen wie die Hauptbeschäftigung, sonst wäre es in diesem Sinne keine Nebenbeschäftigung mehr. Beschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen somit auch unternehmerisch tätig sein, jedoch nur im geringen Umfang. Arbeitnehmer, die unternehmerisch tätig sind, erhalten ab November 2024 zur eindeutigen Identifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), die sich für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit nicht ändert. Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der Wirtschafts-Identifikationsnummer weiterhin bestehen.