Einige Landesregierungen wie beispielsweise Thüringen planen eine Überarbeitung des Gleichstellungsgesetzes, wobei ein zentrales Thema die geschlechtersensible Behördensprache sein wird. Das Gendern in der behördlichen Sprache stellt bisher für viele Behörden im öffentlichen Dienst eine große Herausforderung dar. Zum einen ist der öffentliche Dienst zur Gleichstellung verpflichtet, zum anderen würde eine geschlechterneutrale Sprache die Lesbarkeit und Barrierefreiheit massiv einschränken. Was also tun?

In den Kommunen wird Gendern unterschiedlich gehandhabt

In den Kommunen wird der Umgang mit geschlechterneutraler Sprache unterschiedlich gehandhabt. In einigen Kommunen werden Gender-Doppelpunkt, Paarformulierungen, neutrale Formulierungen und Gendersternchen bereits genutzt, in vielen Kommunen jedoch noch nicht. Die Sprecherin der Stadt Jena, Stefanie Braune, erklärt, warum es eine unterschiedliche Nutzung in den Behörden im öffentlichen Dienst gibt: 

"Da es aktuell keinen definierten Umgang mit geschlechtersensibler Sprache gibt, finden sich verschiedene Ausprägungen des Einsatzes in den verschiedenen Dokumenten und Veröffentlichungen".

Auch im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen gibt es noch keine einheitliche Kommunikation, wie Christopher Eichler vom Landratsamt mitteilt: 

"Gleichwohl gibt es auch bei uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Kommunikation - etwa mit Netzwerkpartnern - das Gendersternchen verwenden. Eine einheitliche Regelung hierfür gibt bei uns hausintern aktuell nicht". 

Zudem erklärt er, dass ohnehin in Pressemitteilungen auf Gendern verzichtet werden würde. Zeitungsredaktionen ändern solche Wendungen ohnehin ab.

Gleichstellung und Lesbarkeit lassen sich schwer vereinbaren

Im Gleichstellungsgesetz der Bundesländer ist die Pflicht verankert, so weit es möglich erscheint, geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen. Allerdings stellt dies viele Kommunen vor einem Problem, denn die Lesbarkeit ist von geschlechterneutralen Bezeichnungen erheblich beeinträchtigt. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen wird es sehr schwer, solche Informationen zu lesen. "Barrierefreiheit und gendergerechte Sprache sind tatsächlich kompliziert und schwer zu vereinbaren", erklärt Daniel Baumbach, der Sprecher der Stadt Erfurt, zu dieser Thematik.

Es gibt keine Rechtsgrundlage 

Bislang existiert keine rechtliche Norm oder eine Rechtsgrundlage, die genderneutrale Bezeichnungen im behördlichen Schriftverkehr verpflichtet. Einige Mitarbeiter bemühen sich jedoch geschlechtsneutral zu formulieren, jedoch, wie gesagt, wird dies auch sehr unterschiedlich gehalten.

Empfehlung von Gleichstellungsbeauftragten

Gleichstellungsbeauftragte empfehlen die Nutzung neutraler Formulierungen, am besten in Kombination mit dem Gender-Doppelpunkt. Aktuell planen einige Landesregierungen eine Überarbeitung des Gleichstellungsgesetzes. Ein Thema wird auch die geschlechtersensible Behördensprache sein.