Frühere Studien zeigen, dass der öffentliche Dienst an Attraktivität nicht verloren hat. Im Gegenteil: 78 Prozent der befragten Führungskräfte aus dem privaten Sektor geben an, dass sie auch eine Herausforderung im öffentlichen Dienst annehmen würden, wenn sie die Chance hätten. Auch Studenten und Auszubildende erhoffen sich einen Job als Beamter oder Akademiker im öffentlichen Dienst. Doch warum ist dies so? Warum streben so viele Beschäftigte den öffentlichen Dienst an oder gar eine Verbeamtung? Gibt es tatsächlich Vorteile als Beamter oder Beschäftigter im öffentlichen Dienst? Wir klären auf.
1. Garantierte Unkündbarkeit von Beschäftigten und Beamten als Vorteil?
Eine garantierte Unkündbarkeit gibt es auch im öffentlichen Dienst nicht. Angestellte im öffentlichen Dienst sind genauso kündbar wie Beschäftigte im Privatsektor. Jedoch gelten gerade im TVöD und TV-L besondere Vorschriften bei Kündigungen und Abfindungen. Gemäß den Bestimmungen des § 34 Abs. 2 TVöD sind Beschäftigte über 40 Jahren mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15 Jahren in den alten Bundesländern ordentlich unkündbar. Zudem sind alle Beschäftigten unkündbar, die bereits am 30.09.2005 nach den alten Bestimmungen des BAT unkündbar waren. Allerdings können diese Beschäftigten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben außerordentlich gekündigt werden. Neben den Vorschriften des TVöD und TV-L gelten auch die gesetzlichen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), die für alle Arbeitnehmer gelten. Hier ist eine Kündigung dann möglich, wenn diese verhaltensbedingt oder betriebsbedingt ist. Es können auch persönliche Gründe zu einer Kündigung führen.
Anders sieht es bei Beamten aus. Hier ist es so, dass diese bei Verletzung der Dienstpflichten aus dem Dienst suspendiert werden können oder ein Disziplinarverfahren gegen sie läuft, welches dann zur Entlassung führen kann. Dies ist allerdings eher die Ausnahme.
2. Immer Entgelt- und Besoldungserhöhungen durch neue Tarifverträge und Besoldungsordnungen?
Im öffentlichen Dienst sind Tarifverträge üblich. Mit den Tarifverträgen verbunden ist eine hohe Tarifbindung, was bedeutet, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften in bestimmten zeitlichen Intervallen neue Tarifverträge aushandeln. Neue Tarifverträge bedeuten zumeist auch Gehaltserhöhungen. Die neuen Entgelttabellen werden nach den Tarifverhandlungen dann an die Tarifergebnisse der vorangegangenen Tarifrunde angepasst. Viele der Beschäftigten sind in den mittleren Entgeltgruppen eingestuft. Dazu gehören die Entgeltgruppe 10, Entgeltgruppe 11, Entgeltgruppe 12 und Entgeltgruppe 13. Das Bruttogehalt liegt hier je nach Berufsbranche zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Für Beamte ist dies ein wenig anders. Hier werden die Besoldungsordnungen durch Änderungsgesetze angepasst. Viele Bundesländer orientieren sich im Rahmen der anstehenden Besoldungserhöhungen an die Tarifabschlüsse aus dem öffentlichen Dienst. Allerdings sind die Länder nicht verpflichtet, das Tarifergebnis inhalts- und wirkungsgleich zu übernehmen. Das Gleiche gilt für Bundesbeamte.
3. Vorteil Jahressonderzahlung: Ist sie für Beamte und Beschäftigte garantiert?
Beschäftigte, die im TVöD und im TV-L, tätig sind, erhalten gemäß § 20 TVöD und TV-L eine Jahressonderzahlung. Diese ersetzt das frühere Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Je nach Entgeltgruppe kann das Weihnachtsgeld zwischen 60 und 90 Prozent des regulären Entgelts betragen. In Ostdeutschland fällt die Höhe der Jahressonderzahlung im Regelfall bisher niedriger als im Bereich West aus. Eine Angleichung an das Westniveau wird in den nächsten Jahren erreicht. Für Beamte gelten eigenständige Regelungen. Hier ist das Weihnachtsgeld vom Bundesland abhängig. Allerdings handelt es sich bei diesem augenscheinlichen Beamten-Vorteil nicht wirklich um einen Vorteil gegenüber der Wirtschaft, denn viele andere Sparten in der freien Wirtschaft zahlen ihren Mitarbeitern auch ein Weihnachtsgeld.
4. Fester Urlaubsanspruch und flexible Arbeitszeiten für alle?
Beschäftigte im öffentlichen Dienst im TVöD und TV-L haben einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Kalendertagen. Hinzu kommt, dass flexible Arbeitszeitmodelle auf individuelle Bedürfnisse der Beschäftigten abgestimmt werden können. Vorteile in Arbeitszeitmodellen, wie Langzeitarbeitskonten, Altersteilzeit, Gleitzeit, Telearbeit und Muttischichten, sind nur einige Beispiele und gelten auch für Beamte.
5. Vorteil Familienzuschlag - nur für Beamte?
Für Beamte, Richter und Soldaten wird neben dem Kindergeld ein Familienzuschlag gezahlt. Dieser richtet sich in der Höhe nach dem Familienstand und nach der Anzahl der Kinder. So wird auch ein Familienzuschlag für verheiratete Beamte ohne Kinder gezahlt, aber auch ein Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaften.
6. Verantwortung im Beruf und für die Gemeinschaft?
Beschäftigte im öffentlichen Dienst leisten – wie die Bezeichnung schon aussagt – Dienste für die Öffentlichkeit, für die Gemeinschaft. In der Regel übernehmen sie Aufgaben mit hoher Verantwortung. Sie sind als Polizeibeamte, Ärzte, Lehrer, Feuerwehrleute und Dozenten beschäftigt, aber auch als Verwaltungsangestellte und Verwaltungsbeamte, als Beschäftigte bei der Müllabfuhr und bei öffentlichen Verkehrsmitteln eingesetzt. Im Regelfall sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst in der Bevölkerung als pflichtbewusst und zuverlässig angesehen, wie Studien offenbaren.
7. Neueinstellungen und Fortbildungsmöglichkeiten - beide Vorteile gesichert?
In den vergangenen 15 Jahren wurde im öffentlichen Dienst kräftig gespart. Fachkräftemangel führte zu heftigen Debatten. Der öffentliche Dienst wurde immer unattraktiver. Doch seit jüngster Zeit sind Veränderungen erkennbar. Die Bundesländer und Kommunen haben erkannt, dass sie den öffentlichen Dienst wieder attraktiver für junge Fachkräfte gestalten müssen, sei es mit Gehaltserhöhungen, Zulagen und Verbeamtungen. Auch die Weiterbildungsmöglichkeiten und Zusatzqualifikationen werden aufgestockt. So haben mehr Beschäftigte die Möglichkeit, höhergruppiert zu werden und in Leitungspositionen aufzusteigen.