Das Arbeitsgericht in Cottbus hat in seinem Urteil entschieden, dass ein Stundenentgelt von 1,64 Euro bei fehlender Qualifikation rechtens sei.
Hintergrund des Urteils
Hintergrund des Urteils war das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz, welches von einem Anwalt insgesamt 4.100 Euro zurückforderte. Der Anwalt beschäftigte zwei Mitarbeiter für 100 Euro pro Monat. Da die beiden Angestellten von dem Lohn nicht leben konnten, erhielten sie vom Jobcenter als sogenannte „Aufstocker“ zusätzlich Sozialleistungen. Aufstocker erhalten dann vom Jobcenter eine Sozialleistung, wenn sie von ihrem erwirtschafteten Monatsentgelt nicht leben können.
Das Jobcenter legte bei Bekanntwerden der Sachlage Klage beim Arbeitsgericht ein, mit der Begründung, dass der Anwalt seine beiden Mitarbeiter mit einem Stundenlohn von 1,64 Euro ausbeuten würde.
Urteilsfällung: 1,64 Euro rechtens
Die Richter gaben dem Jobcenter in der Hinsicht Recht, dass auch in der Region Lausitz ein derartig niedriges Entgelt sittenwidrig sei, jedoch habe der Anwalt seine beiden Mitarbeiter nicht ausgebeutet. Die Beschäftigten hätten aus eigenem Wunsch her die Tätigkeit mit diesen Arbeitsbedingungen und Konditionen angefangen. Somit habe der Anwalt nicht ausbeuterisch gehandelt. Im Gegenteil: Laut den Richtern habe der Anwalt den Mitarbeitern eine "Gefälligkeit" getan. Zudem beschäftigt der Anwalt sechs weitere Mitarbeiter in Vollzeit und habe demnach keinen Personalmangel gehabt. Er habe lediglich den beiden Beschäftigten einen Gefallen getan, um dass diese wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt fassen können. Mit der Einstellung zweier neuer Mitarbeiter hatte der Anwalt zudem Mehrkosten tragen müssen.
Jobcenter: Urteil „in keiner Weise nachvollziehbar“
Für das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz ist das Urteil so nicht hinnehmbar. Es kündigte an, in Revision zu gehen, denn das Urteil ist „in keiner Weise nachvollziehbar“, wie die Geschäftsführerin Brigitta Kose mitteilte.
Das Jobcenter befürchtet mit der Urteilsfällung nun, dass andere Arbeitgeber dem Beispiel des Anwalts folgen könnten und die Einstellung von Billiglohnkräften mit der Behauptung rechtfertigen würden, dass sie den Arbeitnehmern lediglich damit einen Gefallen tun, da sie schon genügend Mitarbeiter haben und die Niedriglohnkräfte eigentlich gar nicht benötigen.
Die Jobcenter klagen mehrfach
Das Gericht teilte jedoch mit, dass es sich bei diesem Fall um einen Einzelfall handelt und dass das Urteil so in der Art nicht auf andere Fälle pauschal übertragen werden kann. Das gleiche Gericht hatte erst im Oktober 2013 über zwei Unternehmer aus Lübbenau entschieden, die einen Verkäufer für 2,84 Euro pro Stunde einstellten. Bei diesem Fall wurden die beiden Unternehmer verurteilt.
Das Jobcenter Uckermark legte ebenso Klage gegen einen Pizza-Lieferservice ein. Dieser hatte seinen Beschäftigten ein stündliches Entgelt zwischen 1,59 und 2,72 Euro gezahlt. In diesem Fall gewann das Jobcenter.
Generell prüfen die Jobcenter seit dem Jahre 2012 flächendeckend in Südbrandenburg, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten mit einem Niedriglohn abspeisen. In etwa 50 Prozent der Fälle wurden allein vom Jobcenter Oberspreewald-Lausitz Beschäftigungsverhältnisse festgestellt, die nicht rechtens seien. In dieser Region sind 5 Euro pro Stunde als Minimum angesetzt. Viele Arbeitgeber zahlen jedoch einen deutlich niedrigeren Studenlohn.
Quelle: welt.de