Das Arbeitsgericht in Senftenberg in Südbrandenburg wird sich am morgigen Mittwoch, den 09. April 2014, mit der Frage beschäftigen, ob 1,60 Euro pro Stunde als Arbeitslohn rechtens sei oder eher sittenwidrig.

Der Hintergrund der Klage

Hintergrund ist ein Rechtsanwalt, der eine Kanzlei in Großräschen betreibt, und dort zwei Angestellte beschäftigte. Diese erhielten als monatlichen Lohn 100 Euro. Der Stundenlohn lag demnach bei 1,64 Euro, netto also 1,54 Euro.

Die beiden Angestellten konnten von diesem Gehalt nicht leben und erhielten vom Jobcenter Oberspreewald-Lausitz Leistungen als sogenannte „Aufstocker“.  Dieses will nun vom angeklagten Anwalt insgesamt einen Betrag von 4.100 Euro zurück gezahlt haben. Dieser Betrag setzt sich aus 2.400 Euro für die Arbeitnehmerin und 1.700 Euro für den zweiten Beschäftigten zusammen.

1,64 Euro wegen zu geringer Qualifikation

Der Anwalt hatte dem Jobcenter erklärt, dass er keinen höheren Lohn zahlen könne, da den angestellten Arbeitnehmern die nötige Qualifikation fehle. Schon im Dezember 2013 scheiterte ein Versuch, den Streit gerichtlich zu schlichten.

Der Gerichtsprozess

In dem morgigen Gerichtsprozess sollen die Richter nun klären, ob der Anwalt die beiden Beschäftigten nur ausgenutzt habe oder ob bei dem Anwalt eine erhebliche Unklarheit vorliege, bei der er nicht richtig zwischen absolvierter Arbeit und entsprechender Gegenleistung abschätzen könne.

Leistungen für Aufstocker

Das Jobcenter zahlt sogenannten Aufstockern erst dann für gewöhnlich eine Sozialleistung, wenn der monatliche Verdienst nicht ausreiche. Aufstocker werden grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert. Im Jahr 2013 wurden allein in Berlin rund 100.000 Aufstocker verzeichnet. Im Bundesland  Brandenburg waren es dagegen etwa 60.000 Personen.

Quelle: welt.de