Eine neue Verordnung zum Pflegemindestlohn hat nun das Bundeskabinett passiert. Demnach soll der Mindestlohn für Pflegekräfte in mehreren Stufen bis Anfang 2020 von derzeit 10,20 Euro auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und von 9,50 Euro auf 10,85 Euro in Ostdeutschland steigen.
Bereits zum 1. Januar 2018 wird der Mindestlohn in der Pflege angehoben werden. Dann wird er in Westdeutschland auf 10,55 Euro und im Osten des Landes auf 10,05 Euro steigen.
Insgesamt werden rund 908.000 Beschäftigte, die in der Pflege tätig sind, von den Erhöhungen betroffen sein. Allerdings gilt die Lohnuntergrenze nicht für Privathaushalte, die als Arbeitgeber fungieren. Hier gilt weiterhin der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der sich aktuell bei 8,84 pro Stunde beläuft.

Der Pflegekräftebedarf ist enorm

Mit der Erhöhung des Mindestlohnes für die Pflege kommt auch die Hoffnung, den aktuellen Pflegekräftemangel zu passieren. Dieser wird, Experten zufolge, vor allem auch durch die niedrigen Gehälter ausgelöst. Die Bundesagentur für Arbeit hatte für das Jahr 2016 zum Beispiel ein erhebliches Defizit an examinierten Altenpflegern bekannt gegeben. Durch die Anhebung des Pflegemindestlohnes soll die Pflegebranche nun insgesamt auch für Berufseinsteiger attraktiver werden.

Übersicht: Bedarf an Pflegekräften im Jahr 2025

Die nachfolgende Übersicht zeigt den prognostizierten Pflegekräftebedarf in Deutschland im Jahr 2025 (Quelle der Werte: statista)  Es werden voraussichtlich 940.000 Pflegekräfte benötigt werden.

Pflegekrftebedarf 2025

 

Video: Pflegekräfte im Stress

Quelle Video: youtube-nocookie.com

Quelle Statistikwerte: statista