Da zum 1. Juli 2015 die Rente erhöht wurde, bedeutet das für ca. 70000 Pensionierte, dass sie steuerpflichtig werden. Ihre Einkünfte übersteigen dann die Grenze des steuerfreien Existenzminimums. Der Staat rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von ca. 310 Millionen Euro.
Die gesetzliche Rente stieg in den alten Bundesländern um 2,1% und in den neuen Ländern um 2,5%. Im letzten Jahr lag die Zahl der gesetzlich Pensionierten bei 20,6 Millionen. Im kommenden Jahr werden ca. 3,9 Millionen von ihnen vom Finanzamt befragt werden, wobei ein zusammen veranlagtes Paar als ein Steuerpflichtiger zählt.
Einkünfte aus Kapitalanlagen und Miete sind auch entscheidend
Dabei gilt nicht allein der Rentenbetrag, nicht er allein entscheidet über die Steuerpflicht des Pensionierten. Zu den Einkünften zählen weiterhin auch Einnahmen aus Kapitalanlagen oder Miete. Diese können zusammen gerechnet den Grundfreibetrag übersteigen.
Die Rentensteuer wurde 2005 eingeführt. Der Anteil der Rentner, die eine solche Steuer entrichten müssen, ist zwar gering, wächst aber jedes Jahr. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt, die Renten werden erhöht. Damit müssen immer mehr Neurentner Steuern zahlen.
Die Rentenbeiträge, die von den Arbeitnehmern während ihrer Dienstjahre entrichtet werden, werden dagegen mehr von der Einkommensteuer entlastet.
Mehr steuerpflichtige Rentner durch das Alterseinkünftegesetz
Die wachsende Anzahl steuerzahlender Pensionierter ist daher eine logische Folge des Alterseinkünftegesetzes von 2005. Die Bezüge der Rentner werden zunehmend stärker besteuert, was jeden Neurentner-Jahrgang mehr und mehr betrifft. Bis zum Jahr 2040 wird der Steuersatz um je 2 Prozentpunkte mit dem Jahr des Renteneintritts wachsen. Zum Ausgleich können Erwerbstätige jedes Jahr mehr steuerlich absetzen.
Im Jahr 2005 lag der steuerpflichtige Anteil der Rente noch bei 50%. Wenn also jemand 2006 pensioniert wurde, wurden nur 50% seiner Rentenzahlungen in die Besteuerung einbezogen. Dieser Prozentsatz ist aber weiter steigend. Ab dem nächsten Jahr werden es bereits 72% sein, 28% der Bruttojahresrente bleiben also steuerfrei.
Fester steuerfreier Anteil der Bestandsrenten bleibt erhalten
Diese Prozentsätze gelten nur für die Neurentner, während bei den Bestandsrenten der festgesetzte steuerfreie Anteil erhalten bleibt. Das heißt auch, dass Rentner, die keine veranlagungspflichtigen Einkünfte haben, nicht vom Finanzamt belangt werden.
Die Renten werden zum 1. Juli des kommenden Jahres um knapp 4,4% in den alten Bundesländern und um rund 5% in den neuen Bundesländern erhöht. Diese Steigerung ist aber eher als eine Ausnahme anzusehen.
Was die Altrentner angeht, so ist es schwieriger zu berechnen, was steuerfrei und was steuerpflichtig ist. Die steuerliche Höhe hängt davon ab, wann der Renteneintritt war und welche Erhöhungen es während der gesamten Rentenzeit bereits gegeben hat.