Zum 01. Juli 2014 soll die Rente mit 63 Jahren eingeführt werden. Viele Arbeitnehmer können trotz der neuen Rentenreform nicht abschlagsfrei mit 63 Lebensjahren in die Rente gehen.
45 Beitragsjahre zwingend notwendig
Um mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen zu können, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Ein verfrühter Eintritt in die Rente ist dann möglich, wenn bereits 45 Beitragsjahre geleistet wurden. Dies trifft vorzugsweise für die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952 zu. Geburtsjahrgänge ab 1953 können durch die Verschiebung der Eintrittszeiten um jeweils 2 Monate pro Geburtsjahr erst später als mit 63 Jahren abschlagsfrei in die Rente gehen. Dies bedeutet, dass alle Arbeitnehmer mit dem Geburtsjahr 1958 erst mit 64 Lebensjahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können. Arbeitnehmer mit dem Geburtsjahr 1964 sogar erst mit 65 Jahren.
Personen, die Arbeitslosengeld I erhalten, erhalten mit der Zahlung automatisch auch Rentenpunkte. Arbeitslosengeld II-Empfänger sammeln hingegen mit dem Erhalt der Sozialleistung keine Beitragsjahre.
Jeder zweite Bürger geht vorzeitig in den Ruhestand
Insgesamt gesehen, geht jeder zweite Bürger vorzeitig in den Ruhestand. Der Grund hierfür ist zumeist der gesundheitliche Aspekt. Viele Arbeitnehmer sind aufgrund gesundheitlicher Defizite nicht in der Lage ihren Beruf bis zum Eintritt in die reguläre Rente auszuüben. Wer bisher früher als mit der Regelaltersgrenze in den Ruhestand ging, musste Abschläge bei seiner Rente hinnehmen.
Quelle: newscentral.de