Das neue Rentenpaket wurde nun seitens der Union und der SPD überarbeitet und wurde vom Bundestag verabschiedet. Versicherte können seit seit 2014 bis dato (Stand 2019) mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen. Für Mütter wird mehr Rente gezahlt.
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Rente ohne Abschläge
Künftig können Arbeitnehmer ohne Abschläge bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, sofern bereits mindestens 45 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt wurden. Somit betrifft dies vornehmlich Arbeitnehmer, die vor dem 01. April 1951 geboren wurden. Insgesamt wird die Reform ungefähr 200.000 Versicherte pro Jahr treffen, die mit 63 Lebensjahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können, wie die Prognosen zeigen.
Anrechnung der Arbeitslosenzeiten auf die Rente
Die Altersgrenze für den Renteneintritt steigt mit den Geburtsjahren kontinuierlich bis auf 65 Jahre an. Arbeitnehmer, die in dieser Zeit arbeitslos gewesen waren, können sich die Zeiten der Arbeitslosigkeit bis maximal zwei Jahre vor Eintritt in die Rente anrechnen lassen, sofern sie Arbeitslosengeld I erhalten haben. Bei einem Erhalt von Arbeitslosengeld II ist eine Anrechnung der Beitragszeiten auf die Rente nicht möglich.
Steuerbegünstigungen für Rentner ab 63 Jahren
Arbeitnehmer, die künftig schon mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen können, können laut Statistik zwei Jahre länger Rentenleistungen beziehen und zahlen insgesamt gesehen mit einer Besteuerung von 68 Prozent der Rente weniger Steuern als Arbeitnehmer, die mit 67 Jahren in Rente gehen und 72 Prozent ihrer Rente besteuern müssen.
Früherer Renteneintritt als mit 63 Jahren
Einen früheren Eintritt in die Rente ohne Abschläge als mit 63 Jahren ist noch nicht möglich. Natürlich können auch Arbeitnehmer schon mit 63 Jahren in die Rente gehen, die regulär erst mit 65 Jahren den Ruhestand genießen könnten. Hier würde dann ein Abschlag auf die Rente fällig werden. Grundvoraussetzung für den Eintritt in die Rente sind mindestens 35 Versicherungsjahre.
Länger arbeiten als der reguläre Renteneintritt
Arbeitnehmer, die länger im Beruf bleiben möchten und ihren Eintritt in den Ruhestand verschieben möchten, können dies in zwei Varianten umsetzen. Einerseits können sie in den Ruhestand eintreten, sind aber weiterhin für das Unternehmen in Teilzeit tätig oder andererseits arbeiten sie in Vollzeit weiter und erhöhen damit ihre Rentenansprüche.
Jedoch muss ein späterer Eintritt in die Rente mit dem Arbeitgeber vorab abgesprochen sein. Einen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung besteht nicht. Ein späterer Eintritt beruht demnach auf ein beiderseitiges Einverständis.
Mehr Rente für Mütter
Für Mütter, die vor dem Jahr 1992 ein Kind geboren haben, erhöht sich die Rente pro Kind um 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro in Ostdeutschland. Mütter, die bereits Rente beanspruchen, wird der Rentenzuschlag ab 01. Juli 2014 bis Ende 2014 nachgezahlt.
Zusätzliche Rentenjahre für erwerbsgeminderte Personen
Bei erwerbsgeminderten Personen werden zusätzlich zwei Rentenjahre gutgeschrieben. Dies entspricht einem Betrag von etwa 40 Euro pro Monat zusätzlich zur bisherigen Rente.
Vorzeitiger Renteneintritt bei mindestens 45 Beitrittsjahren
Geburtsjahr | Renteneintritt |
01. Januar 1949 – 31. Dezember 1949 | 01. Juli 2014 |
01. Januar 1950 – 31. Dezember 1950 | 01. Juli 2014 |
01. Januar 1951 – 31. Juli 1951 | 01. Juli 2014 |
01. August1951 – 31. Dezember 1951 | Mit 63 Jahren |
01. Januar 1952 – 31. Dezember 1952 | Mit 63 Jahren |
01. Januar 1953 – 31. Dezember 1953 | Mit 63 Jahren + 2 Monaten |
01. Januar 1954 – 31. Dezember 1954 | Mit 63 Jahren + 4 Monaten |
01. Januar 1955 – 31. Dezember 1955 | Mit 63 Jahren + 6 Monaten |
01. Januar 1956 – 31. Dezember 1956 | Mit 63 Jahren + 8 Monaten |
01. Januar 1957 – 31. Dezember 1957 | Mit 63 Jahren + 10 Monaten |
01. Januar 1958 – 31. Dezember 1958 | Mit 64 Jahren |
01. Januar 1959 – 31. Dezember 1959 | Mit 64 Jahren + 2 Monaten |
01. Januar 1960 – 31. Dezember 1960 | Mit 64 Jahren + 4 Monaten |
01. Januar 1961 – 31. Dezember 1961 | Mit 64 Jahren + 6 Monaten |
01. Januar 1962 – 31. Dezember 1962 | Mit 64 Jahren + 8 Monaten |
01. Januar 1963 – 31. Dezember 1963 | Mit 64 Jahren + 10 Monaten |
Ab 01. Januar 1964 | Mit 65 Jahren |
Renteneintritt bei Arbeitnehmern mit weniger als 45 Beitragsjahren
Geburtsjahr | Renteneintritt |
01. Januar 1949 – 31. Dezember 1949 | Mit 65 Jahren + 3 Monaten |
01. Januar 1950 – 31. Dezember 1950 | Mit 65 Jahren + 4 Monaten |
01. Januar 1951 – 31. Dezember 1951 | Mit 65 Jahren + 5 Monaten |
01. Januar 1952 – 31. Dezember 1952 | Mit 65 Jahren + 6 Monaten |
01. Januar 1953 – 31. Dezember 1953 | Mit 65 Jahren + 7 Monaten |
01. Januar 1954 – 31. Dezember 1954 | Mit 65 Jahren + 8 Monaten |
01. Januar 1955 – 31. Dezember 1955 | Mit 65 Jahren + 9 Monaten |
01. Januar 1956 – 31. Dezember 1956 | Mit 65 Jahren + 10 Monaten |
01. Januar 1957 – 31. Dezember 1957 | Mit 65 Jahren + 11 Monaten |
01. Januar 1958 – 31. Dezember 1958 | Mit 66 Jahren |
01. Januar 1959 – 31. Dezember 1959 | Mit 66 Jahren + 2 Monaten |
01. Januar 1960 – 31. Dezember 1960 | Mit 66 Jahren + 4 Monaten |
01. Januar 1961 – 31. Dezember 1961 | Mit 66 Jahren + 6 Monaten |
01. Januar 1962 – 31. Dezember 1962 | Mit 66 Jahren + 8 Monaten |
01. Januar 1963 – 31. Dezember 1963 | Mit 66 Jahren + 10 Monaten |
Ab 01. Januar 1964 | Mit 67 Jahren |
Quelle: rentenpaket.de