Arbeitslose Personen sollen künftig nach dem Vorhaben der Arbeitsministerin Nahles ebenso mit 63 Jahren in die Rente gehen dürfen, wenn sie vorab mindestens 5 Jahre arbeitslos gewesen sind. Für die Union ist dies nicht durchführbar, zum einen, weil es ein enormer zusätzlicher Kostenfaktor darstellen würde und zum anderen, weil es gegenüber Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, nicht gerechtfertigt sei.
Die Absicht der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geht aus einem Brief hervor, der von der Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) an die Fraktionssprecher für Arbeit und Soziales Katja Mast (SPD) und Karl Schiewerling (CDU) gesendet wurde. Dabei sollen arbeitslose Personen schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in die Rente gehen dürfen.
Dies würde in diesem Jahr etwa 200.000 Personen treffen. Von den 200.000 Personen bezogen etwa 8.000 bis 10.000 Personen mehr als 5 Jahre lang Arbeitslosengeld. Weniger als 4 Prozent der 200.000 Personen, also umgerechnet weniger als 5.000 Personen, haben mehr als 5 Jahre lang Arbeitslosengeld bezogen, wie es konkret in einem Statement in dem Brief heißt.Im Jahre 2014 sollen es dann weniger als 8.000 Personen sein. Es werde von zwischen 5.000 bis 10.000 Personen ausgegangen. Dies soll sich jedoch in den nächsten Jahren ändern, denn dann haben Hochrechnungen zufolge ergeben, dass in den nächsten 15 Jahren etwa 100.000 berechtigte Personen abschlagsfrei in die Rente gehen könnten.
Für die Union ist dies schlichtweg einfach zu teuer. Sie fordert eine Anrechnung der Zeiten von Arbeitslosigkeit auf 5 Jahre zu deckeln. Der Entwurf der Arbeitsministerin sieht hingegen eine unbegrenzte Anrechnung der Zeiten vor.
Quelle: focus.de