Zum 1. Juli 2017 soll eine Rentenanpassung in den alten Bundesländern um 1,9 % Prozent und den neuen Bundesländern um 3,59 Prozent stattfinden. Hintergrund für die Rentenerhöhung ist die Entwicklung der Löhne in den einzelnen Bundesländern.
Die Rente soll wie folgt steigen:
- Bereich West von 30,45 Euro auf 31,03 Euro
- Bereich Ost von 28,66 Euro auf 29,69 Euro
Lohnentwicklung führt zur Rentenanpassung
Aufgrund der positiven Entwicklung der Löhne, welche das Statistische Bundesamt nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) bekannt gab, wurde auch eine Anpassung der Rente fällig. Die Lohnsteigerung beträgt in den alten Bundesländern 2,06 % und in den neuen Bundesländern 3,74 %. Dieser Wert wurde der Rentenanpassung zugrunde gelegt.
Übersicht Rentenanpassung von 1995 bis 2017
Quelle: Statista
Lohnsteigerungen vor allem in Ostdeutschland
Mit der Rentenanpassung rutscht der Rentenwert Ost nun von 94,1 Prozent auf 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. Durch die höhere Lohnentwicklung in Ostdeutschland konnte eine höhere Rentensteigerung durchgesetzt werden. Gemäß dem Entwurf des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes wird ab dem 1. Juli 2018 die Rentenangleichung Ost an West in sieben Stufen bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt werden, sodass ab 01. Juli 2024 ein einheitlicher Rentenwert bundesweit existiert.
Grafik: Stärkere Rentenanpassungen in Ostdeutschland
Nachhaltigkeitsfaktor geringfügig dämpfend
Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich im Jahr 2017 eher dämpfend auf die Rentenanpassung aus. Er beträgt 0,14 Prozentpunkte.
Rentenanpassung von Bundesarbeitsministerin Nahles begrüßt
Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles äußerte sich positiv zur Rentenanpassung: „Die umlagefinanzierte Rente ist und bleibt die zentrale Säule unseres Alterssicherungssystems – gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner steigen auch dieses Jahr die Renten spürbar. Gute Löhne und ein hoher Beschäftigungsstand sorgen weiter für eine stabile Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. […]“