Es gibt bestimmte Regelungen, die dann greifen, wenn eine Trennung ansteht. Dazu gehört auch die Frage, wem das gemeinsame Auto zugesprochen wird. In erster Linie ist zu klären, ob der Pkw als Hausrat oder als Vermögensgegenstand gilt.

Pkw gilt als Hausrat

Ein Pkw fällt dann unter den Bereich Hausrat, wenn er für das Zusammenleben, den Haushalt und die Wohnung gekauft wurde. Dies bedeutet, dass das Auto zum Einkaufen, für Ausflüge, Exkursionen und auch für die Freizeit bisher genutzt wurde. Der Pkw ist auch dann als Hausrat anzusehen, wenn dieser für die Lebensführung beansprucht wurde, aber steuerlich nur einem Ehegatten zugeschrieben wurde.

Das Auto fällt bei einer Hausrat-Kategorisierung einem Ehegatten nach der Trennung zu. Hier gelten dann die gleichen Regelungen wie bei anderen beweglichen Gegenständen. Dazu gehört beispielsweise der Fernseher, das Sofa, die Waschmaschine usw.

Pkw gilt als Kapitalanlage

Ein Pkw gilt nicht als Hausrat, wenn er zum Vermögensaufbau angeschafft oder auch lediglich für die Berufsausübung genutzt wurde. Auch wenn das Auto als Sammlerauto oder Liebhaberstück gekauft wurde, gilt der Pkw als Kapitalanlage. Bei einer Trennung ändern sich die Verhältnisse zum Eigentum nicht, jedoch kann das Auto jedem Ehegatten zugewiesen werden, wenn es der Billigung entspricht. Dies bedeutet, dass das Auto zum Beispiel notwenig für die Führung eines abgesonderten Haushalts ist. Dies ist in § 1361a BGB verankert. Sollte das Auto vor der Scheidung von einem Ehegatten gekauft worden sein, so ist er auch Eigentümer über den Ersatz-PKW, der für dieses Auto eintritt, wenn der ursprüngliche Pkw vor dem 01. September 2009 angeschafft wurde.

Dies betrifft auch alle weiteren Haushaltsgegenstände, die vor diesen Stichtag von nur einem Ehegatten angeschafft wurden. Diese verbleiben auch nach der Scheidung in der Eigentümerschaft des Käufers. Dies gilt auch für alle anderen beweglichen Gegenstände. Diese fallen nicht in die Regelung des Hausrats, wenn sie nicht gemeinsam gekauft wurden und nicht nach dem 01. September 2009 erstanden wurden.

Vorübergehende Nutzung des Pkw

Sollte der Pkw für die Zeit für einen abgesonderten Haushalt genutzt werden müssen, so muss der Ehegatte, der Eigentümer des Fahrzeugs ist, dieses für die Trennungszeit herausgeben. Nach der Scheidung muss dann das Auto wieder dem Eigentümer übergeben werden.

Quelle: anwaltauskunft.de