Zum 01. August 2014 treten erneut einige Neuerungen in Kraft. Dazu gehören beispielsweise die neue EEG-Reform, aber auch das Zahlungssystem SEPA. Zudem gibt es Änderungen im Betreuungsgeld, beim Kauf eines Haustiers und bei der Finanzberatung. Was sich alles zum 01. August 2014 sonst noch ändert, ist zusammengefasst nachfolgend dargestellt.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt in Kraft
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt mit seinen Änderungen zum 01. August 2014 in Kraft. Der Bundesrat billigte vor der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf, der mitunter stabile Kosten für Strom bis zum Jahr 2017 enthält. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen müssen künftig eine Abgabe zahlen. Betroffen sind jedoch nur die Anlagen, die zum 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden und künftig noch in Betrieb genommen werden. Die Abgabe richtet sich nach der derzeit geltenden EEG-Umlage in Höhe von 6,24 Cent. Solarstrom, der dann selbst erzeugt wurde und selbst verbraucht wurde, soll künftig mit einem Prozentsatz der Umlage belegt werden. Befreit sind Anlagen, die im Jahr maximal 10 Megawattstunden erzeugen. Dazu gehört der Großteil der Privatimmobilien, die auf dem Dach eine Solaranlage installiert haben. Alle anderen Solaranlagen müssen bis Ende 2015 30 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Bis Ende 2016 sind es dann 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent der Umlage.
Künftig müssen dann alle Inhaber von großen Solaranlagen, die ab dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden, ihren Strom über einen Direktvermarkter verkaufen. Als Alternative können Anbieter ihren Strom auch selbst verkaufen. Die resultierende Differenz zwischen der Einspeisevergütung und dem aktuellen Marktpreis soll über die Marktprämie ausgeglichen werden. Bis zum Jahr 2015 sollen davon alle PV-Anlagen von mehr als 500 Kilowatt betroffen sein. Im Jahr 2016 sollen dann auch Anlagen ab 100 Kilowatt ihren Strom selbst vermarkten müssen.
Sofern der Betreiber einer Solarstromanlage seinen Strom über einen Direktvermarkter verkauft, erhält er zusätzlich 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Die Regelung, dass bei einer Direktlieferung eine zwei Cent niedrigere EEG-Umlage anfällt, entfällt ab dem 01. August 2014.
Betreuungsgeld steigt
Zum 01. August 2014 soll das Betreuungsgeld von 100 Euro pro Monat auf 150 Euro pro Monat steigen. Eltern, die ihr Kind nicht in Betreuungseinrichtungen geben, können seit dem 01. August 2013 ein Betreuungsgeld erhalten. Kritiker warnen jedoch davor, dass gerade Haushalte mit einem niedrigen Einkommen das Betreuungsgeld für andere Zwecke einsetzen könnten. Auch Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder von Haushalten mit niedrigerem Einkommen sind nach neuesten Kenntnissen davon betroffen. Diese Kinder werden häufig zu Hause betreut, wobei es gerade für sie wichtig wäre, sich in einer Betreuungseinrichtung zu integrieren.
IBAN muss endgültig verwendet werden
Ab dem 01. August 2014 müssen alle Unternehmen und öffentliche Kassen die IBAN (internationale Kontonummer mit Bankleitzahl) und das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area) verwenden. Innerhalb der EU verwenden 34 Mitgliedsstaaten fortan das einheitliche Zahlverfahren.
Normalerweise sollte die IBAN-Umstellung zum 01. Februar 2014 erfolgen. Jedoch hatten einige Länder mit der Umstellung auf SEPA noch Probleme. Deshalb hatte die EU die Einführung des SEPA-Verfahrens um 6 Monate nach hinten verschoben. Neuer Stichtag ist nun der 01. August 2014.
Privatpersonen können jedoch noch bis Ende Januar 2016 ihre gewohnte Kontonummer und die Bankleitzahl verwenden. Ab dem Februar 2016 soll dann auch das neue Zahlverfahren für Verbraucher und Privatpersonen gelten. Wer seine IBAN-Nummer nicht zur Hand hat, der kann im Internet auch einen IBAN-Rechner verwenden, der anhand der Bankleitzahl und der Kontonummer die IBAN und den dazugehörigen BIC / SWIFT errechnet.
Banken müssen Provisionen offenlegen
Ab dem 01. August 2014 müssen alle Banken ihre Provisionen offenlegen, die sie für die Vermittlung von Kapitalanlagen erhalten haben. Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil die Pflichten zur Information und Transparenz für Banken ausgeweitet. Damit hatte das Gericht die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Die neue Regelung gilt jedoch nicht rückwirkend. Sie ist ausschließlich für Verträge ab dem 01. August 2014 gültig.
Straffere Regeln für den Tierschutz
Ab dem 1. August 2014 dürfen Hundesausbilder, die ein Gewerbe angemeldet haben, nur noch mit einer speziellen Genehmigung tätig werden. Das neue Tierschutzgesetz regelt zudem auch, dass künftig die Einfuhr von Wirbeltieren und auch Haustieren, einer vorherigen Erlaubnis seitens der Behörde bedarf.
Mit dem neuen Tierschutzgesetz soll der unseriöse Handel mit Tieren bekämpft werden. Zudem muss jeder Tierhändler, der gewerblich mit Tieren zu tun hat, dem künftigen Tierhalter eine schriftliche Information mitgeben, wie das Tier artgerecht zu halten ist und welche Bedürfnisse es hat.
Bundesweiter Mindestlohn für Maler und Lackierer
Maler und Lackierer erhalten ab dem 01. August 2014 einen bundesweiten Mindestlohn. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die keinen Tarifvertrag haben, einen Mindestlohn für ihre Angestellten zahlen müssen. Für die Tarifzone West bedeutet dies, dass die Gehälter von den Beschäftigten von 12,15 Euro auf 12,50 Euro pro Stunde steigen. Bis zm Mai 2016 soll der Lohn dann schrittweise bis auf 13,10 Euro pro Stunde angehoben werden.
Für die Tarifzone Ost steigen die Gehälter auf 10,50 Euro pro Stunde. Bis zum Jahr 2016 sollen dann die Löhne weiter bis auf 11,30 Euro pro Stunde angehoben werden.
In Berlin hingegen wird der Mindestlohn von 12,30 Euro zum 01. August 2014 eingeführt. Bis zum Mai 2016 sollen dann die Löhne auf 12,90 Euro pro Stunde steigen.
Maler und Lackierer, die ungelernt sind, sollen ein Entgelt von 9,90 Euro pro Stunde zum 01. August 2014 erhalten. Ab Mai 2016 sollen ungelernte Beschäftigte dann 10,10 Euro pro Stunde als Lohn bekommen.
Der neue Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk ist bereits seit dem 21. März 2014 gültig. Davon betroffen sind etwa 140.000 Beschäftigte. Die Vertragsparteien haben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Allgemeinverbindlichkeit der vereinbarten Mindestlöhne für Maler und Lackierer vereinbart. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daraufhin eine entsprechende Verordnung erlassen.
Mindestlohn auch für andere Branchen
Ein tariflicher Mindestlohn gilt jedoch nicht nur für die Maler- und Lackiererbranche, sondern auch für weitere zwölf Branchen. Insgesamt sind vom eingeführten Mindestlohn rund vier Millionen Beschäftigte betroffen. Der Mindestlohn ist allgemeinverbindlich und auf bundesweiter Ebene fest verankert. Ab Januar 2015 gilt dann ein Mindestlohn von 8,50 pro Stunde. Nicht vom Mindestlohn erfasst sind Jugendliche, Langzeitarbeitslose und Praktikanten. Für Zeitungszusteller und Saisonarbeiter gelten Sonderregelungen. Zudem dürfen einige Branchen bis Ende 2015 sich vom Mindestlohn distanzieren. Danach sind auch sie verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen.
Quelle: welt.de