Bund und Länder wollen aufgrund der stetig wachsenden Pflegebedürftigkeit in Deutschland ein neues Pflegeberufegesetz schaffen, welches dann im Jahr 2015 in Kraft treten soll.

Mit dem neuen Gesetz soll insgesamt die Attraktivität gestärkt werden. Das Schulgeld, welches bisher in einigen Bundesländern noch für die Ausbildung verlangt wird, soll abgeschafft werden. Weiterhin soll die Ausbildung bundesweit vereinheitlicht werden. Bis Ende 2014 wollen Bund und Länder die Finanzierung des neuen Pflegeberufegesetz und auch die inhaltlichen Punkte für die Ausbildung abstimmen.

Die Neuerungen im Detail

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes soll die Attraktivität gegenüber den Ausbildungsgängen für die Alten-, die Kranken- und die Kinderkrankenpflege gefördert werden. Der aktuelle Pflegestau soll damit aufgelöst werden, wie die Familienministerin Manuela Schwesig mitteilte. Ausbildungsplätze sollen in ihrer Anzahl generell aufgestockt und auch eine Reform der Krankenhäuser auf den Weg gebracht werden.Zudem sollen mit der neuen Reform auch die Beschäftigten besser entlohnt werden, was zugleich das Ansehen des Pflegeberufes insgesamt verbessern soll.

Weiterhin soll die Anzahl der Betreuer in den Pflegeheimen erhöht werden. So soll die Zahl von 25.000 auf 45.000 Betreuer steigen. Durch die Aufstockung werden die derzeitigen Betreuer in ihrer Arbeit entlastet. Gemäß Experten soll sich die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich bis zum Jahre 2030 erhöhen. Damit könnten dann bis zu 500.000 Pflegekräfte fehlen.

Neuerungen im Rahmen der Arbeitsbeschäftigung und Pflege zu Hause

Im Rahmen der neuen Gesetzlichkeit soll ein Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung für eine Dauer von 2 Jahren geschaffen werden. Bisher kümmerten sich häufig Angehörige, wie die Tochter oder die Schwiegertochter, um die pflegebedürftige Person. Etwa 70 Prozent der 2,5 Millionen Pflegebedürftigen werden aktuell zu Hause von einem Angehörigen gepflegt. Schon jetzt existiert eine Familienpflegezeit, die jedoch kaum genutzt wird.

Ebenso soll eine bezahlte Auszeit von bis zu 10 Tagen für Arbeitnehmer gelten, die durch einen Pflegefall in der Familie überrascht werden. Die Auszeit von der Arbeit soll dann zu Organisationszwecken dienen.

Neue Reform für Krankenhäuser

Für Krankenhäuser sollen ebenso einige Neuerungen geschaffen werden. Bund und Länder planen unter anderem, die Vergütung, die ein Krankenhaus für die Behandlung eines Patienten erhält, stärker qualitativ auszurichten. Am 26. Mai 2014 soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Länder bis zum Jahresende ein Konzept erarbeiten. Im Jahre 2015 soll dann die Reform in Kraft treten.

Die Finanzierung der Krankenhäuser soll jedoch weiterhin Ländersache bleiben. So viel steht schon fest. Vorgeschlagen wurde aber, viele Krankenhäuser zu Pflegeeinrichtungen umzubauen, um somit den pflegerischen Bedarf zu decken und andererseits die Kosten für nicht ausgelastete Krankenhäuser zu minimieren. Nicht ausgelastete und somit teilweise auch überflüssige Krankenhäuser könnten dann zu Einrichtungen der Pflege oder zu Zentren für Rehabilitationsmaßnahmen umgebaut werden. Bisher sollen von 500.000 Betten in Krankenhäusern etwa 113.000 stets leer bleiben. Ob der Vorschlag der Umstrukturierung der Krankenhäuser angenommen wird und Teil der neuen Regelung sein wird, ist bisher noch unklar.

Finanzierung der Krankenhäuser durch Steuergelder

Nach Ansicht der Kliniken, dem Bund und der Krankenkassen erfüllen nur wenige Bundesländer in Deutschland ihre Pflicht, Krankenhäusern durch Investitionsgelder neue Geräte oder Gebäude zur Verfügung zu stellen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schlug dem Bund und den Ländern vor, den Bedarf an Investitionen für Krankenhäuser durch Steuergelder zu decken. Pro Jahr entsteht ein ungefährer finanzieller Bedarf von mindestens 6 Milliarden Euro.

Im Jahre 2014 werden die Krankenkassen den Krankenhäusern einen Geldbetrag von 66 Milliarden Euro überweisen. Das Geld stammt zum Drittel aus Mitgliederbeiträgen, denn jeder dritte Euro stammt von einem Beitragzahler.

Trotz der Überweisungen der Krankenkassen ist rund ein Viertel der 2.000 Kliniken von der Insolvenz gefährdet. Rund 50 Prozent schreibt kontinuierlich rote Zahlen. Schon desöfteren musste der Bund den Kliniken finanziell unter die Arme greifen. Summen in Milliardenhöhe sind dabei bereits geflossen.

Quelle: welt.de

 

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