Etwa 54 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten eine Jahressonderzahlung, die auch als Weihnachtsgeld bekannt ist. 21 Prozent erhalten immerhin sonstige Sonderzahlungen und 17 Prozent sogar eine Beteiligung am Gewinn. Dies offenbaren die Ergebnisse der Online-Umfrage des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung, wobei im Rahmen dieser Studie rund 15.000 Beschäftigte zwischen Juli 2012 und August 2013 befragt wurden.
Das Ergebnis der Studie zeigt klar, dass die Verteilung des Erhalts für ein Weihnachtsgeld unproportional zueinander ist. Dies bedeutet, dass der Erhalt der Sonderzahlung in Deutschland ungleich verteilt ist. Mit der größte Effekt ist zwischen Ost- und Westdeutschland spürbar. Wobei im Westen rund 58 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld erhalten, sind es in Ostdeutschland lediglich 39 Prozent.
Der Unterschied zwischen den Geschlechtern ist nicht ganz so groß, jedoch liegen hier die Männer mit 57 Prozent vor den Frauen mit 51 Prozent.
Ähnlich sieht es bei den befristet und unbefristet angestellten Beschäftigten aus. Unbefristet angestellte Personen erhalten zu 56 Prozent Weihnachtsgeld, befristete Beschäftigte hingegen nur 45 Prozent. Tarifbeschäftigte sind klar im Vorteil, denn hier liegt die Quote bei 71 Prozent. Beschäftigte ohne Tarifvertrag erhalten dagegen lediglich zu 41 Prozent ein Weihnachtsgeld.
Ähnlich sieht es bei Beschäftigten mit einer Gewerkschaftszugehörigkeit aus. Diese erhalten immerhin zu 64 Prozent die jährliche Sonderzahlung. Beschäftigte ohne eine Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft erhalten zu 52 Prozent ein Weihnachtsgeld.
Grundsätzlich ist es so, dass viele Betriebe eine Sonderzahlung vorsehen, die aus dem festen Monatseinkommen berechnet wird. In Unternehmen, die höhere Tarifabschlüsse zu verzeichnen hatten, stiegen auch somit automatisch die Sonderzahlungen. Demnach erhielten Beschäftigte im Bankgewerbe 2,5 Prozent mehr Weihnachtsgeld, der öffentliche Dienst der Gemeinden 2,8 Prozent, in der Textilbranche und in der Holz-, Kunststoff- und Papierverarbeitung 3,0 Prozent, in der Versicherungsbranche 3,2 Prozent sowie im westdeutschen Bauhauptgewerbe und im Metallwesen bis zu 3,4 Prozent.
Grafik: Verteilung der Jahressonderzahlung in %
Die Höhe des Weihnachtsgeldes sieht im Vergleich sehr unterschiedlich aus. Beschäftigte im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie im Druckgewerbe erhalten ein Weihnachtsgeld zwischen 95 bis 100 Prozent ihres Monatseinkommens.
Mitarbeiter in der Versicherungsbranche erhalten ein Weihnachtsgeld bis zu 80 Prozent ihres Monatseinkommens, der Einzelhandel im Westen bis zu 62,5 Prozent sowie die Metallindustrie in Westdeutschland bis zu 55 Prozent.
Der öffentliche Dienst der Gemeinden im Westen erhält eine Sonderzahlung je nach Entgeltgruppe zwischen 60 und 90 Prozent des monatlichen Einkommens.
In Ostdeutschland liegen die prozentualen Zahlen deutlich darunter. Hier bekommen Beschäftigte in der Chemiebranche eine Weihnachtsgeldzahlung in Höhe ihres Einkommens bis zu 65 Prozent, im öffentlichen Dienst in den Gemeinden bis zu 67,5 Prozent und in der Metallindustrie bis zu 50 Prozent. Beschäftigte in den Bereichen Baugewerbe und Reinigung gehen dagegen oftmals leer aus.
Wenn man die Prozentangaben in Euro umrechnet, so erhält man beeindruckende Werte. Die mittlere Einkommensgruppe in Westdeutschland, wie die bayerischen Angestellten in der Landwirtschaft, erhält demnach etwa 250 Euro an Weihnachtsgeld. Mitarbeiter im Baugewerbe im Westen dagegen 1.501 Euro. Arbeitnehmer in der Energieversorgung in NRW freuen sich jährlich bis zu 2.994 Euro an Weihnachtsgeld.
Quelle: lohnspiegel.de